Die Piraten vor Bundesgericht

Harter Kampf für verlorene Stimmen

Auge in Auge mit dem Bundesgericht: der Pirat Stefan Thöni. Seine Chancen sind verschwindend klein. Trotzdem ist er optimistisch. (Bild: zvg)

Am Mittwoch berät das Bundesgericht über die Wahlbeschwerde der Zuger Piraten. Die Chancen sind sehr klein. Aber wenn er gewinnt, wird der Zuger Pirat Stefan Thöni das Wahlsystem der Schweiz umkrempeln. Einen Hoffnungsschimmer gibt es.

Das kommt überraschend: Die Verhandlung des Bundesgerichtes vom Mittwochnachmittag über die Wahlbeschwerde des Zuger Piraten Stefan Thöni wird öffentlich durchgeführt. Warum das höchste Gericht des Landes in diesem Falle eine öffentliche Verhandlung anordnet, ist völlig offen. Eine gewisse Spannung scheint jedenfalls berechtigt.

Was der Nationalratskandidat der Zuger Piratenpartei fordert, hat es so oder so in sich: Stefan Thöni will nichts weniger, als dass die Nationalratswahlen neu nach dem System Doppelter Pukelsheim durchgeführt werden (zentral+ berichtete). Im Kanton Zug sei es für verschiedene Parteien fast aussichtslos, einen Vertreter ins nationale Parlament entsenden zu können, weil das natürliche Quorum für die Nationalratswahlen im Kanton Zug 25 % betrage.

Im Kanton Zürich liege dieses fast zehnmal tiefer. Als «natürliches Quorum» wird im Proporzwahlverfahren der Prozentanteil der Stimmen bezeichnet, den eine Liste erhalten muss, um sicher einen Sitz zu gewinnen.

Kleinere Parteien sind heute benachteiligt

Tatsächlich ist es so, dass in verschiedenen Kantonen die natürlichen Quoren bei den Nationalratswahlen den Kriterien des Bundesgerichtes bei Weitem nicht entsprechen. Gemäss Rechtssprechung des Bundesgerichts dürfen bei Proporzwahlen die natürlichen Quoren 10 % nicht überschreiten. Sollte Thöni mit seinem Anliegen durchkommen, so würde dies das Verfahren für die Wahl des Nationalrates richtiggehend umkrempeln.

«Ich bin wirklich gespannt. Auf den ersten Blick würde ich aber sagen, dass die Beschwerde kaum Chancen hat.»

Andreas Glaser, Professor für öffentliches Recht der Universität Zürich

Die Stimmen für die einzelnen Parteien würden über das ganze Land angerechnet und gingen so nicht verloren. Dies wäre vor allem für die kleinen Parteien von Vorteil. Stefan Thöni argumentiert, dass es diesen so auch schweizweit für den einen oder anderen Sitz reichen könnte. Somit würde die Wahlgerechtigkeit erhöht.

Das jetzige Wahlsystem verstosse gegen das Menschenrecht auf echte und gleiche Wahlen und verletzte damit Völkerrecht. Stefan Thöni äussert sich im Hinblick auf den Entscheid des Bundesgerichtes optimistisch: «Meiner Meinung nach ist es ein ganz gutes Zeichen, dass die Bundesrichter den Fall öffentlich beraten wollen. Das war zum Beispiel bei den Beschwerden wegen den 5%-Hürden in Zürich und Zug nicht der Fall.»

«Die bereits eingereichten Listen müssten dann lediglich noch erklären, zu welcher Listengruppe sie zählen und die Listenverbindungen wären aufzuheben.»

Stefan Thöni, Zuger Pirat

Optimistisch stimme ihn zudem, was das Bundesgericht in der Vergangenheit bezüglich der Kantone entschieden hatte. Für diese legte das Bundesgericht nämlich fest, dass sehr unterschiedlich grosse Wahlkreise nicht zulässig seien.

Was wären die Rechtsfolgen?

Aufgrund der bisherigen Rechtssprechung und der fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit geben Experten der Beschwerde des Zuger Piraten zwar nur wenig Erfolgschancen. Andreas Glaser, Professor für öffentliches Recht der Universität Zürich und Direktionsmitglied des Zentrums für Demokratie Aarau, sagt: «Ich bin wirklich gespannt. Auf den ersten Blick würde ich aber sagen, dass die Beschwerde kaum Chancen hat. Ich kann mir aufgrund der Rechtslage kaum vorstellen, wie das Bundesgericht einen Erfolg der Beschwerde begründen könnte.»

«Die Auswertungen der Bundeskanzlei zu den Wahlen 2011 haben haarsträubend hohe natürliche Quoren ergeben.»

Andreas Glaser, Professor für öffentliches Recht Universität Zürich

Sollte die Beschwerde aber doch Erfolg haben, so stelle sich zudem die Frage nach den Rechtsfolgen: Müsste nun tatsächlich das Wahlsystem bereits für das Jahr 2015 geändert werden? Oder würde bloss ein Appell im Hinblick auf die Wahlen von 2019 erfolgen? Stefan Thöni geht für den Erfolgsfall davon aus, dass der Doppelproporz gemäss Pukelsheim direkt angewendet werden könnte: «Die bereits eingereichten Listen müssten dann lediglich noch erklären, zu welcher Listengruppe sie zählen und die Listenverbindungen wären aufzuheben.»

Das Bundesgericht wird am Mittwoch Nachmittag über die Beschwerde der Zuger Piraten entscheiden.

Das Bundesgericht wird am Mittwoch Nachmittag über die Beschwerde der Zuger Piraten entscheiden.

(Bild: zvg)

Stimmen sind teils völlig irrelevant

So oder so spricht Beschwerdeführer Stefan Thöni ein echtes Problem an. Laut Andreas Glaser erfüllt das heutige Wahlverfahren bei den Nationalratswahlen die Anforderungen, welche an die kantonalen Parlamentswahlen gestellt werden, bei Weitem nicht: «Die Auswertungen der Bundeskanzlei zu den Wahlen 2011 haben haarsträubend hohe natürliche Quoren ergeben. So waren mehr als 15 Prozent der Stimmen für die SVP des Kantons Jura völlig irrelevant, sie schlugen sich nicht in einem Sitz nieder.»

Die Möglichkeit, Listenverbindungen einzugehen, sei da höchstens ein beschränktes Mittel der Kompensation. Nicht jede Partei finde jeweils eine geeignete Partnerpartei. Andreas Glaser hofft, dass die Beratung des Bundesgerichts dazu dienen kann, dem Publikum die Fallstricke des schweizerischen Wahlsystems bewusst zu machen.

Sehr viele Stimmen – gerade in der Zentralschweiz – würden bei den Nationalratswahlen völlig wirkungslos verpuffen: «Rechtspolitisch sollte ein allfälliger Reformbedarf breiter diskutiert werden. Vielleicht wäre gar eine Volksinitiative nötig.»

Entsprechenden parlamentarischen Vorstössen war in der Vergangenheit allerdings kein Erfolg beschieden. So wurde im November 2012 eine Motion von Thomas Minder, welcher für die Nationalratswahlen den Doppelten Pukelsheim einführen wollte, im Ständerat mit 4:32 Stimmen abgelehnt. «Die politischen Mühlen mahlen langsam», meint dazu der Zürcher Wahlrechtsforscher Andrea Töndury. «Solange die grossen Parteien von den Verzerrungen profitieren, dürfte der Widerstand gegen eine Änderung gross bleiben.»

 

Finden Sie es gut, dass die Piraten bis vor Bundesgericht um die Menschenrechte kämpfen, oder geht Ihnen die Beschwererei auf die Nerven? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit und nutzen Sie die Kommentarfunktion.

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