Nach Kündigung des Pachtvertrages

Bundesgericht entscheidet im Fall «Hotel Seeburg»

Der Streit um das Hotel Seehof hat ein Ende gefunden. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Nach einem turbulenten Rechtsstreit bildet der Entschluss des Bundesgerichts einen Schlusspunkt im langjährigen Streit zwischen der Seeburg Hotels AG mit der damaligen Pächterin PSG Unternehmungen AG.

Wie die Seeburg Hotels AG in einer Medienmitteilung schreibt, hätte sich das Bundesgericht als letzte Instanz am 15. Juli 2020 zugunsten der Seeburg Hotels AG entschieden und die Beschwerde der Pächterin abgewiesen. Dies, nachdem die PSG Unternehmungen AG die Kündigung des Pachtvertrags bereits erfolglos vor dem Bezirksgericht, der Schlichtungsbehörde und dem Kantonsgericht angefochten hatte (zentralplus berichtete).

Der Pachtvertrag wurde am 26. Januar 2017 abgeschlossen und bereits am 29. Mai 2018 per Ende Juni 2018 wieder gekündigt. Im Kern sei es bei der Kündigung um ausstehende Pachtzinsen gegangen. Martin Koller, Verwaltungsratspräsident der Seeburg Hotels AG sagte dazu: «Die PSG Unternehmungen AG hat kurz nach Beginn des Vertragsverhältnisses die Pachtzinszahlungen eingestellt. Deren Ausstand hat mittlerweile eine stattliche Höhe erreicht.»

«Marke Seeburg hat stark gelitten»

Als weitere Gründe nannte er Personalprobleme, Lärmbeschwerden und unbewilligte Bauten auf der Seewiese. Für Martin Koller sei das eine «Addition von Unwägbarkeiten» gewesen, die der Reputation der Seeburg Hotels AG geschadet haben: «Die Marke Seeburg hat darunter stark gelitten», resümiert Koller.

Mit der Auflösung des aktuellen Pachtvertrags soll der Weg für eine Neuorientierung und Weiterentwicklung des traditionellen Luzerner Hotels geebnet werden. «Wir begleiten den Übergang zum neuen Management eng und stellen so sicher, dass beispielsweise aktuelle Buchungen und Verpflichtungen erfüllt und ausgeführt werden», garantiert der Verwaltungsratspräsident der Seeburg Hotels AG.

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