PolitBlog
Blog
Pflegeinitiative im Kanton Zug

Pflegenotstand: Zuger Regierung stellt sich quer

Der Entwurf des Zuger Regierungsrats bietet keine Sicherung des Lebensunterhalts. (Bild: Schweizer Paraplegiker-Stiftung)

Ein offener Brief an den Bundesrat zeigt, dass der Volkswille nicht umgesetzt werde, meint ALG-Nationalrätin Manuela Weichelt. Er habe es unterlassen, innerhalb von 18 Monaten wirksame Massnahmen zur Behebung des Mangels an Pflegefachpersonen zu treffen. Auch im Kanton Zug will der Regierungsrat die nötigen Massnahmen nicht angehen.

Bereits in meinem Polit-Blog vom Dezember 2022 habe ich meine Sorgen zur Umsetzung der Pflegeinitiative geäussert. Ein Jahr später bin ich nicht beruhigt. Die Pflegesicherheit und Pflegequalität sind bedroht: Zurzeit verlassen monatlich rund 300 diplomierte Pflegefachpersonen den Beruf. Schätzungsweise 11'000 Pflegestellen sind unbesetzt.

Im Oktober habe ich zusammen mit dem Alt-SVP Nationalrat, Mitglied des Initiativkomitees Pflegeinitiative und Präsidenten des Schweizerischen Verbands für Seniorenfragen Rudolf Joder einen offenen Brief an den Bundesrat geschrieben. Parteiübergreifend sind wir aufgrund des Pflegenotstands alarmiert. Aufgrund des grossen Personalmangels in der Pflege werden zurzeit Bettenabteilungen sowie ganze Spitäler und Heime geschlossen.

Bundesrat hält die Verfassung nicht ein

Im November 2021 haben Volk und Stände Ja zu Art. 197 Ziff. 13 Abs. 2 der Bundesverfassung gesagt: «Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen trifft der Bundesrat innerhalb von 18 Monaten nach Annahme der Initiative wirksame Massnahmen zur Behebung des Mangels an diplomierten Pflegefachpersonen.»

Gemäss dem Arbeitsgesetz könnte der Bundesrat jederzeit per Verordnung mit Sofortmassnahmen die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal betreffend Überzeit, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonntagsarbeit und wöchentlicher Höchstarbeitszeit verbessern. Es ist unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat bald zwei Jahre nach Annahme der Initiative die Verfassung nicht einhält. Einer Landesregierung unwürdig ist zudem die bundesrätliche Aussage, wonach der Erlass einer Übergangsverordnung zu viele personelle Ressourcen in der Verwaltung binden würde.

Kanton Zug stellt sich quer

Die Alternative-die Grünen lehnen die Vorlage «Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG FAP)» ab. Gemäss Art. 7 des Bundesgesetzes müssen die Kantone den Zugang zum Bildungsgang Pflege HF oder zum Studiengang in Pflege FH fördern; zu diesem Zweck gewähren sie Ausbildungsbeiträge, damit die Ausbildung in Pflege HF oder in Pflege FH absolviert werden kann. Das möchte der Kanton Zug nicht umsetzen.

Der Entwurf des Zuger Regierungsrats ist weit weg von «Sicherung des Lebensunterhalts». Wie soll beispielsweise eine 40-jährige Person eine Umschulung in die Pflege machen und während der Ausbildung sich und allenfalls ihre Familie mit 3000 oder 3500 Franken unterhalten? Ist dem Regierungsrat bewusst, wie teuer nur schon die Wohnungsmiete im Kanton Zug ist? Dieser Lohn deckt gerade mal die Miete.

Nahezu «Gotteslohn»

Die Gerichte haben bereits in der Vergangenheit bestätigt, dass der Beruf der Polizistin vergleichbar mit dem Pflegeberuf ist. Im Vergleich verdienen Polizisten in Ausbildung bereits im ersten Ausbildungsjahr im Alter von bis 25 Jahre knapp 6000 Franken inklusive Schichtzulage, mit über 30 Jahren etwa 6280 Franken. Im zweiten Jahr erhalten die Polizisten neben einem noch höheren Lohn auch noch eine Belastungszulage. Etwas, wovon die Pflegefachpersonen nur träumen können.

Ich möchte damit nicht aussagen, dass die Polizistinnen während der Ausbildung zu viel verdienen. Ich möchte aber sehr dezidiert sagen, dass die Zuger Regierung mit ihrem Vorschlag für die Pflegefachpersonen nahe beim «Gotteslohn» ist. Den Willen des Volkes nimmt er mit einem Ausbildungszuschlag, welcher den Lebensunterhalt nicht sichern kann, nicht ernst. Auch nach dem Antrag der Regierung erhält ein Pflegender in Ausbildung lediglich einen Drittel bis die Hälfte des Betrags einer Polizistin.

Zweifelhafte Prioritäten der Zuger Regierung

Zudem möchte die Zuger Regierung die Bürokratie aufblähen: Die Auszubildenden werden verpflichtet, einen Antrag zu stellen, damit sie die Zuschläge der Ausbildungsoffensive erhalten. Auch hier gibt es keine Analogie mit der Polizei, dort bekommt man die Zuschläge automatisch. Statt für zusätzliche Stellen in der Pflege zu kämpfen, probiert die Regierung, mit dieser Aufblähung der Administration eine zusätzliche Hürde zu schaffen und beantragt für die Verwaltung eine zusätzliche Stelle.

Zum «guten» Schluss: Der Kanton Zug möchte maximal 2,2 Millionen Franken im Jahr in die Umsetzung der Pflegeinitiative investieren. Für ein Forschungsinstitut für Blockchain-Technologie möchte er aber 39 Millionen Franken aufwerfen. Klarer kann die Zuger Regierung ihre Prioritäten nicht zeigen.

PolitBlog
Blog
Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


2 Kommentare
  • Profilfoto von Dolfino
    Dolfino, 09.12.2023, 07:24 Uhr

    Das müsste diesen Politikern passieren falls sie ins Spital müssten. Aber genau diese würden dann den größten aufstand machen. Sind halt gut bezahlte Politiker aber sehr kurzsichtig und einmal mehr wird genau von diesen der volkswille mit Füssen getreten.

    👍1Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Pilgrim
    Pilgrim, 08.12.2023, 11:31 Uhr

    So gehts schweizweit. Merken tut man das dann, wenn man selber ein Spitalbett benötigt. Wie meine Mutter in diesen Tagen. Am Dienstag musste sie den Notfall im Kantonsspital Luzern aufsuchen und wurde stationär verlegt. Aber nicht ins Kantonsspital Luzern, St. Anna, auch nicht Zug, Obwalden, Nidwalden, Sursee, Wolhusen, Zürich – nein, das einzig freie Bett gabs in Einsiedeln! 2.5 Std. per ÖV Anfahrt für uns Kinder und Kindeskinder. Das sei nicht aufgrund von Corona, Grippe, sondern schon länger der Dauerzustand. Während Corona gabs in den Medien ein Riesenaufschrei deswegen – heute hört man nichts mehr darüber.

    👍1Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon