22 Franken pro Stunde

Mindestlohn laut Luzerner Stadtrat «nicht zielführend»

Die Juso bei der Übergabe der Unterschriften im März 2023. (Bild: zvg)

Der Stadtrat sieht in der Juso-Initiative zu einem Mindestlohn in der Stadt Luzern einen «unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit».

Im März 2023 hat die Juso die Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» mit 977 gültigen Unterschriften eingereicht (zentralplus berichtete). Die Initiative fordert einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde (brutto) für alle, die auf dem Gebiet der Stadt Luzern arbeiten.

Der Stadtrat hat Experten beauftragt, die Gültigkeit der Initiative zu beurteilen. Der Grund für die Prüfung: Die Gültigkeit solcher lokalen Mindestlöhne habe andernorts zu Diskussionen geführt, schreibt der Stadtrat in einem aktuellen Bericht und Antrag.

Felix Uhlmann, Jus-Professor an der Universität Zürich, sprach sich nun gemeinsam mit zwei weiteren Gutachterinnen für eine «vollumfängliche Gültigkeit» der Initiative aus. Schliesslich entscheidet jedoch der Grosse Stadtrat darüber. Aber auch falls dieser die Initiative als gültig erklären soll, bedeutet das nicht, dass der Stadtrat die Forderung auch als sinnvoll erachtet.

Es sei nicht klar, welche Wirkung der Mindestlohn hätte

Der Stadtrat hat das Anliegen der Juso geprüft. Er kommt zum Schluss, dass ein städtischer Mindestlohn nicht zielführend sei. Begründen tut dies die Regierung mit der unklaren Wirkung eines Mindestlohns, mit Mehrkosten für die Stadt und mit wirtschaftlichen Aspekten.

«Die Effekte von Mindestlöhnen werden in der Wissenschaft kontrovers diskutiert. Die diversen Studien und Evaluationen zeigen keine eindeutigen Resultate», schreibt der Stadtrat. Er zweifelt daher daran, ob die erhoffte positive Wirkung eines Mindestlohns tatsächlich eintreten würde. Mit hoher Wahrscheinlichkeit würden nur wenige Personen von einem leicht höheren Einkommen profitieren, schreibt die Regierung.

Dieser Ertrag stehe nicht im Verhältnis zum Aufwand, also den Mehrkosten für Luzern. Die Stadt müsste bei der Einführung des Mindestlohns Kontrollen durchführen, erläutert der Stadtrat. Dafür müsste eine neue Verwaltungseinheit geschaffen werden, was mit erheblichen Kosten verbunden wäre.

Gesamtarbeitsverträge seien der bessere Weg

Weiter befürchtet die Regierung negative Auswirkungen auf das Image von Luzern als Wirtschaftsstandort. Laut dem Stadtrat stellt der lokal verordnete Mindestlohn einen «unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit» dar. Ein verordneter Mindestlohn könne das Verhältnis der Stadt mit den ansässigen Unternehmen belasten.

Die Regierung erwähnt ergänzend, dass Gesamtarbeitsverträge (GAV) einen wichtigen Pfeiler der Schweizer Wirtschaftskultur darstellen. Diese Verträge würden im Gegensatz zu Mindestlöhnen «sozialpartnerschaftlich» ausgehandelt. Der Stadtrat bezeichnet die Gesamtarbeitsverträge als «Erfolgspfad» und empfiehlt, auf diesem Pfad weiterzugehen. Die Regierung befürchtet, dass dieses kooperative Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden durch einen lokalen Mindestlohn teilweise geschwächt werden könnte.

Der Stadtrat empfiehlt dem Parlament, die Initiative für gültig zu erklären. Gleichzeitig empfiehlt er den Stimmberechtigten, die Initiative abzulehnen.

Verwendete Quellen
  • Bericht und Antrag des Stadtrates zur Initiative
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