Kantonsrat soll Standorte bestimmen

Zug will kantonale Asylzonen

Statt auf Gemeindeebene sollen Asylzentren in Zug zukünftig im kantonalen Richtplan auf den Kanton verteilt werden. Das schlägt die Regierung vor – es wäre eine schweizweite Premiere.

Wenn in einer Gemeinde eine Asylunterkunft eröffnet werden soll, regt sich häufig Widerstand. Nun hat die Zuger Regierung einen neuen Vorschlag, wie Asylzentren innerhalb des Kantons verteilt werden sollen: Der Kantonsrat soll Asylzonen im kantonalen Richtplan genehmigen. So sieht es der Entwurf für’s neue Planungs- und Baugesetz der Regierung vor. Das berichtet das Regionaljournal von Radio SRF.

Wo Asylzentren gebaut werden sollen, will die Regierung im Richtplan festlegen und insgesamt drei Orte bestimmen. Dann soll der Kantonsrat darüber entscheiden. So könne verhindert werden, dass es für ein konkretes Projekt für ein Zentrum eine Umzonung brauche, die von einer Gemeindeversammlung bewilligt werden muss.

Die Verantwortung würde damit beim Kantonsparlament liegen, begründet der Zuger FDP-Baudirektor Urs Hürlimann gegenüber dem Regionaljournal die Idee: «So hoffen wir, etwas Druck von den Gemeinden wegnehmen zu können.» Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten sei eine emotionale Sache. Wenn das Kantonsparlament die Standorte festlege, sei der Entscheid viel breiter legitimiert, sagte Hürlimann dem «Tages-Anzeiger».

Zugs Stadtpräsident ist skeptisch

Der Zuger Stadtpräsident Dolfi Müller zeigte sich im Regionaljournal skeptisch, ob dies der erhoffte Befreiungsschlag sei. Spätestens die konkrete Baubewilligung für ein Asylzentrum könne dann auf Gemeindeebene angefochten werden.

Spezielle Asylzonen auf kantonaler Ebene wären schweizweit eine Premiere. Die Vernehmlassung läuft nun, frühestens könnte das neue Bau- und Planungsgesetz 2019 in Kraft treten.

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