Dubioser Zuger Mieterschutz

«Ich bin voll darauf reingefallen – und jetzt werde ich sogar noch betrieben»

Auf der Website des Mieterschutzes wurden Gratis-Beratungen versprochen – doch erreichbar war die Hotline für die Kundin nicht. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Die Verwechslung mit dem Mieterverband ist das Geschäftsmodell der Mieterschutz Schweiz GmbH. Nun erzählt eine Betroffene, wie sie in die Irre geführt wurde.

Der Ärger mit dem Vermieter war programmiert. Als Martina Kunz* beschloss, Ende März 2019 aus ihrer Wohnung auszuziehen, wusste sie, dass es wegen der Rückzahlung der Kaution Streit mit dem Vermieter geben würde. «Meine Nachbarn, die bereits ausgezogen waren, warnten mich und haben mir geraten, unbedingt jemanden vom Mieterschutz beizuziehen für die Wohnungsabnahme», erzählt Kunz.

«Ich bin also umgehend an meinen Computer gegangen und habe bei Google Mieterschutz eingegeben und bin dann auf die Website vom Mieterschutz Schweiz MMS GmbH gekommen», erzählt sie weiter. «Das hat mir einen sehr guten Eindruck gemacht und ich habe auch umgehend die Mitgliedschaft gebucht und mit Karte bezahlt.»

Fünf Gratis-Beratungen wurden ihr auf der Website versprochen. «Ich versuchte dann einige Male, über die Hotline jemanden zu erreichen, was absolut unmöglich war. Auch Mails wurden nicht beantwortet. Spätestens da war mir klar, dass ich an dieser Adresse keine Hilfe für die Wohnungsabnahme bekomme», so Kunz. «Ich bin voll darauf reingefallen.»

Irreführende Informationen führten zum Vertragsabschluss

Sie meldete sich kurzerhand zusätzlich beim Mieterverband an. Die Wohnungsübergabe ging dank dessen Unterstützung problemlos über die Bühne. Nur: Das Geld für die Mitgliedschaft beim Mieterschutz war weg. «Ende 2019 erhielt ich dann eine Mail mit der Rechnung für das Jahr 2020. Nochmals wurden 95 Franken von mir gefordert.»

Auf Nachfrage wurde ihr mitgeteilt, dass die Kündigungsfrist bereits abgelaufen sei, sie den Mitgliederbeitrag fürs Jahr 2020 also bezahlen müsse. Daraufhin schaltete Kunz einen Anwalt ein. Dieser hält in einem Schreiben an den Mieterschutz fest, dass Frau Kunz nie eine Mitgliedschaft abschliessen wollte.

Die Zahlung sei aufgrund von irreführenden Informationen erfolgt. Der Vertrag werde wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung angefochten und sei daher unverbindlich. Tatsächlich wurde der Besitzer der Firma erst kürzlich vom Zuger Strafgericht wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt (zentralplus berichtete).

Konkret hat er gemäss Urteil unrichtige und irreführende Angaben in Bezug auf seine Firma gemacht, unzutreffende Titel oder Berufsbezeichnungen verwendet und Massnahmen getroffen, um eine Verwechslung mit dem Mieterverband herbeizuführen.

«Notfalls gehe ich dafür auch vor Gericht.»

Martina Kunz

In einem Mail an Martina Kunz nimmt der Mieterschutz Stellung zu den ausstehenden Mitgliederbeiträgen. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass online abgeschlossene Verträge gültig seien. «Die angebliche Täuschung und den Irrtum hätte die Schuldnerin nachzuweisen, wobei die Frist ja bereits verstrichen ist», heisst es im Mail weiter. Deshalb bleibe der Jahresbeitrag 2020 geschuldet.

Der Mieterschutz hat inzwischen eine Betreibung gegen Martina Kunz eingeleitet. Sie will diese anfechten. «Das Strafgericht Zug hat festgestellt, dass die Firma unlauteren Wettbewerb betrieben hat. Ich bin daher der Meinung, dass es offensichtlich ist, dass der Vertrag durch eine Täuschung entstanden ist.» Sie will sich gegen die Geldforderung wehren.

«Notfalls gehe ich dafür auch vor Gericht», kündigt sie an. Das Strafgericht Zug hat entschieden, dass der Mieterschutz die 20 Domains, die auf die Firma laufen, zurückgeben muss, damit nicht noch weitere Interessenten sie mit dem Mieterverband verwechseln können. Passiert ist das bislang jedoch noch nicht, denn das Urteil wurde ans Obergericht weitergezogen und ist damit noch nicht rechtskräftig.

* Name von der Redaktion geändert

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