Gesuche in Zug und Luzern steigen explosionsartig

Wegen Kurzarbeit: Behörden schieben Extraschichten

Von Kurzarbeit sind mehr Dienstleister als Fertigungsbetreibe betroffen. (Bild: Adobe Stock)

In Luzern werden die Mitarbeiter der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit an diesem Wochenende durcharbeiten, um den vielen Gesuchen für Kurzarbeit Herr zu werden. Eine Statistik aus Zug zeigt, wie die Anträge nach Ausrufung des Notstands explodiert sind.

Wie in einem Call-Center käme er sich vor, sagte Bernhard Neidhart, Leiter des Amts für Wirtschaft des Kantons Zug kürzlich gegenüber zentralplus, als er nach der Ausrufung des Notstandes von Gesuchen um Kurzarbeit überflutet wurde. Mittlerweile hat sich Neidhart eine Übersicht über die Zahlen verschafft.

Diese zeigen, dass im Kanton Zug in den vergangen drei Wochen bislang 1051 Voranmeldungen für Kurzarbeitsentschädigung eingegangen sind. Zunächst sei die Möglichkeit wegen Corona Kurzarbeit anzumelden, noch auf verhältnismässig geringes Interesse gestossen.

Freizeit und Shopping betroffen

Seit Montagabend hat sich das geändert. Allein am Mittwoch reichten gegen 400 Betriebe ihre Anträge ein. «Für detaillierte Auswertungen haben wir momentan keine Zeit», sagt Neidhart zu den steigenden Zahlen.

Im Kanton Luzern hat Martin Bucherer, Leiter der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (WAS wira) beobachtet, welche Branchen besonders betroffen sind. Demnach stammen viele Betriebe aus dem Tourismus. Es sind zahlreiche Kulturveranstalter, Einkaufsläden, Restaurant und Bars darunter, Unternehmungen aus der Unterhaltungs- und Freizeitbranche oder Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen. Aber natürlich wollen auch andere entschädigt werden.

Bis nächste Woche sollen alle Bescheid haben

Auch in Luzern sind die Zahlen jüngst stark angestiegen. Von Jahresbeginn bis Donnerstag, den 12. März, beantragten 148 Unternehmen Kurzarbeitsentschädigung (KAE)  – davon 128 im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Am Freitagmittag, zählte Bucherer bereits 1117 Gesuchseingänge im Zusammenhang mit dem Coronavirus. «Dazu kommen noch einige Hundert eingegangene Gesuche, die noch nicht erfasst werden konnten. Gesamthaft dürften bis heute gegen 2’000 Gesuche eingegangen sein.»

«Einige hundert Gesuche konnten noch nicht erfasst werden.»

Martin Bucherer, Leiter der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit

Die WAS wira hat daher für die zuständigen Mitarbeitenden einen Wochenend-Einsatz angeordnet. «Ziel ist es, dass alle Gesuche bis Ende nächster Woche beantwortet und entschieden sind», so Bucherer. Doch wie viele Arbeitnehmende von Kurzarbeit betroffen seien, dazu könne er momentan keine Angaben machen. 

Die Milchbüchleinrechnung

Um einen Eindruck davon zu erhalten, wie viele Erwerbstätige in den Kantonen Zug und Luzern im Moment zwangsweise zu Hause bleiben müssen respektive Kurzarbeitsentschädigungen in Anspruch nehmen wollen, müssen wir auf eine Milchbüchleinrechnung zurückgreifen und Zählungen der Kantone und des Bundesamts für Statistik zu Hilfe nehmen. 

Laut denen beschäftigte 2017 die Zuger Wirtschaft 113’000 Personen, die in rund 18’000 Betrieben tätig waren. Durchschnittlich sind es also 6,3 Beschäftigte pro Arbeitsstätte.

Vermutlich 6’000 Kurzarbeitende in Zug

In der Tat sind laut Erhebungen des Bundes rund 16’000 Zuger Betriebe sogenannte Mikrounternehmen mit weniger als zehn Angestellten.

Also kommen wir bei 1’051 Gesuchen für Kurzarbeit auf eine theoretische Grössenordnung von bislang 6’621 Betroffenen im Kanton Zug.

15’000 Betroffene im Kanton Luzern

Im Kanton Luzern weisen die letzten veröffentlichten Zahlen für 2017 insgesamt 250’821 Beschäftigte in 32’295 Arbeitsstätten aus. Durchschnittlich beschäftigt ein Betrieb also 7,77 Personen.

Bei rund 2’000 Gesuchen um Kurzarbeit müssten im Kanton Luzern theoretisch gut 15’000 Arbeitnehmende betroffen sein.  Das sind wohlgemerkt nicht jene, die noch Homeoffice verrichten oder sich mehr oder weniger freiwillig in die Ferien verabschiedet haben – sondern nur die Angestellten, die wegen des Coronavirus nicht mehr arbeiten gehen können.

Der Bund rettet die Kleinen

Bisher nicht anspruchsberechtigt für Kurzarbeitsentschädigung sind Selbstständigerwerbende, sehr kleine Familienunternehmen und die Eigentümer von Betrieben. Das hat der Bund am Freitag geändert, als er unter anderem die Möglichkeit zur Kurzarbeit auch auf Selbständige ausweitete. Die Möglichkeit Überbrückungskredite aufzunehmen, für die der Bund mit seinem 32-Milliarden-Franken-Hilfspaket bürgt, wird ebenfalls helfen.

Ausserdem wird ihnen der Rechtsstillstand zugutekommen, der bis 19. April herrscht. Bis dahin darf nicht betrieben werden, Gerichte können keine Konkurse eröffnen. Folgerichtig herrscht auf den Konkursämtern Courant normal, auch wenn sie teilweise den Schalterbetrieb eingestellt haben und die Kundenkontakte elektronisch und telefonisch abwickeln.

«Derzeit wirkt sich die Coronakrise bei uns nicht gross aus», sagt Andreas Hess, Leiter des Zuger Handelsregisters und Konkursamts. «Aber es ist jedem klar, dass nach Ende des Rechtsstillstands mit einem grossen Anstieg der Konkurse zu rechnen ist.» Dem Vernehmen nach bereitet daher der Bund vor, die Möglichkeiten für eine Nachlassstundung auszudehnen.

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