Sorge um Grundversorgung

Regierung ist ÖV-Ausbau in Luzerner Randregionen zu teuer

Leere Busse sind weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll, findet die Luzerner Regierung. (Bild: ewi)

SP-Kantonsrat Hasan Candan sorgt sich um die ÖV-Erreichbarkeit von Luzerner Randregionen. Der Regierungsrat teilt diese Sorge jedoch nicht.

Es gibt Orte im Kanton Luzern, die kennt man als ÖV-Fahrerin gar nicht. Der Grund dafür ist einfach: Sie sind durch den öffentlichen Verkehr kaum oder gar nicht erschlossen. Sozusagen weisse Flecken auf der Luzerner ÖV-Karte.

Luzerner Randregionen sollen besser erschlossen werden

Um diese Orte sorgt sich SP-Kantonsrat Hasan Candan. Vor einem Jahr hat er mittels Motion gefordert, dass die Regierung Massnahmen ergreift, um die ÖV-Erschliessung im ganzen Kanton sicherzustellen. Dabei beruft er sich auf das Gesetz für den öffentlichen Verkehr, das einerseits die ÖV-Förderung, anderseits die Grundversorgung des Kantons durch den ÖV vorsieht.

Trotz dieser gesetzlichen Grundsätze seien gewisse Regionen des Kantons, zum Beispiel Lieli, Sulz, Retschwil, Geiss, Ohmstal oder Daiwil von dieser Grundversorgung durch den öffentlichen Verkehr abgeschnitten. Statt die Grundversorgung zu sichern, habe der Kanton weitere Linien und Haltestellen abgebaut.

Dem Regierungsrat ist ein Ausbau zu teuer

Auch der Regierungsrat beruft sich in seiner Antwort auf das ÖV-Gesetz. Er betont aber: «Eine Grundversorgung mit dem öV soll dort angeboten werden, wo dies ökologisch sinnvoll ist und einer wirtschaftlichen Verwendung der Mittel der öffentlichen Hand entspricht.» Das heisst in anderen Worten, die Nachfrage muss genügend gross sein, damit sich eine ÖV-Linie rechtfertigt (zentralplus berichtete). «Bei ungenügender Nachfrage mit vorwiegend leeren Bussen herum zu fahren, wäre hingegen weder ein zweckmässiger Einsatz von Steuergeldern noch ökologisch sinnvoll», argumentiert der Kanton.

Um die Wirtschaftlichkeit einer Linie zu prüfen, gibt es fixe Kriterien. So muss der Kostendeckungsgrad einer Linie, die für die Grundversorgung zuständig ist, mindestens 20 Prozent betragen. Die Kosten durch den Betrieb dieser Linie müssen also zu 20 Prozent durch die Nachfrage und die entsprechenden Ticketerlöse gedeckt sein. Sind die Busse im Stundentakt unterwegs, muss der Kostendeckungsgrad mindestens 25 Prozent betragen. Eine Vorgabe, wie gross eine Siedlung mindestens sein muss, um durch den ÖV erschlossen zu werden, gibt es nicht.

«Eine Senkung des minimalen Kostendeckungsgrades von 20 Prozent halten wir nicht für opportun», schreibt der Regierungsrat. Er sieht den gesetzlichen Auftrag der Grundversorgung erfüllt und will deshalb an der bisherigen Regelung festhalten. So können die Mittel «optimal» eingesetzt werden. Er empfiehlt dem Parlament, die Motion darum abzulehnen.

Verwendete Quellen
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2 Kommentare
  • Profilfoto von MB
    MB, 14.12.2022, 08:14 Uhr

    Da redet man immer von der Energiewende – man soll mehr das Fahrrad und den ÖV nutzen und dann so etwas.
    Ist das nicht en Wiederspruch in sich?
    Ich finde schon – ich bin auf einen funktionierenden ÖV angewiesen und wohne in dieser Region.
    Es gibt immer mehr Individual-Verkehr, von und in diese Regionen – es kommt täglich zu Verkehrsüberlastungen und der Bus steht fast immer im Stau.
    Das kann doch nicht «die Lösung» sein, es einfach sein zu lassen, geschweige denn noch abzubauen.
    Für was zahlen wir überhaupt noch Steuern?

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  • Profilfoto von Arabella
    Arabella, 13.12.2022, 08:20 Uhr

    Die SP sollte sich besser um die zahllosen geschlossenen Poststellen an grösseren Orten kümmern (sog. Partner im Dorflädeli sind keine Alternative). Dort war die Nachfrage um ein Vielfaches höher als beim öV in abgelegenen Dörfern oder eher Siedlungen.

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