Parkuhren: Zug scheitert bei Herausgabe der Daten
Gemeinden und Kantone müssen zu gespeicherten Personendaten Auskunft geben. Für die Stadt Zug ist das schwieriger als erwartet, wie ein Selbstversuch zeigt. Das führt bei der Stadt nun zu einem Umdenken.
Die Stadt Zug bewahrt die Angabe, wer seinen Wagen auf einem Parkplatz abgestellt hat, zwei Jahre lang auf (zentralplus berichtete). Das hat die Zuger Datenschützerin auf den Plan gerufen, die die lange Aufbewahrung der Daten unangemessen findet. Und die Berichterstattung hat zu einem Vorstoss im Stadtzuger Parlament geführt (zentralplus berichtete).
Immerhin: Wer mehr über die bei der Stadt Zug gespeicherten Personendaten wissen will, kann sie einfordern. Denn wenn der Kanton oder die Zuger Gemeinden Daten über ihre Bürger aufbewahren, müssen sie auf Anfrage auch Auskunft darüber erteilen. Das verlangt das Zuger Datenschutzgesetz.
Standardformular führt ins Abseits
Nur: funktioniert das auch? Ich mache den Selbsttest, denn in den letzten zwei Jahren habe ich einige Male in der Stadt parkiert. Der Kanton Zug stellt dazu ein Standardformular bereit. Der Brief klingt ziemlich juristisch: «Gestützt auf § 13 in Verbindung mit § 17 Absatz 2 des Datenschutzgesetzes des Kantons Zug (BGS 157.1) beantrage ich hiermit kostenlose Einsicht in sämtliche in Ihrer Verwaltung/Abteilung über mich vorhandenen Personendaten». Nun gut, das muss der Laie nicht im Detail verstehen, die Stossrichtung dürfte stimmen.
Es gilt, auf dem Formular die eigene Adresse und jene der Stadt einzufügen, an der richtigen Stelle ein Häkchen zu setzen, Datum und Unterschrift anzugeben und ab zur Post mit dem Couvert. Zwischenfazit: Bürgerfreundliche Sache, wenn auch nicht online-tauglich.
Adressanfragen? Will ich gar nicht wissen
Bürgerfreundlich fällt auch die Reaktion der Stadt Zug aus. Nur eine Woche darauf bringt die Post die Antwort der stellvertretenden Leiterin der Einwohnerkontrolle. Sie schreibt: «Gemäss § 13 in Verbindung mit § 17 Absatz 2 des Datenschutzgesetzes des Kantons Zug wurden keine Adressanfragen über Sie bei uns gestellt.» Adressanfragen? Gut zu wissen, auch wenn sich meine Anfrage gar nicht darauf bezog. Parkdaten erhalte ich von der Einwohnerkontrolle hingegen keine.
Dabei bin ich mir ziemlich sicher, dass ich in Zug schon wiederholt meine Autonummer beim Parkieren eingeben musste – Voraussetzung für die Sammelwut der Stadt. Ich versuche es daher noch auf einem anderen Weg. Betrieben werden die Zuger Parkuhren von der IEM mit Sitz in Rotkreuz. Deren Marktleiter in der Schweiz, René Blum, sagt zwar, dass Auskunftsbegehren direkt an die Stadt gerichtet werden sollen. Die Stadt würde die Daten anschliessend erfragen.
Doch nachdem die Stadt nicht lieferte, komme ich vielleicht auf einem Umweg an meine Daten. Und siehe da: Bereits wenige Tage später erhalte ich vom Leiter Sicherheit und Verkehr der Stadt Zug einen Brief mit dem ersehnten Auszug.
Parkdaten im zweiten Anlauf
Allzu ergiebig war die Anfrage zwar nicht, es sind gerade mal drei Einträge. Vielleicht kann ich mich deswegen noch an jeden einzelnen davon erinnern. Und so unnötig aus meiner Sicht diese lange Aufbewahrung ist: Ich würde lügen, würde ich behaupten, dass mich wegen der zugestellten Daten ein schlechtes Gefühl beschleicht. Mehr als Tag, Zeit und Ort sowie der bezahlte Betrag geht aus der Liste nicht hervor.
Stadt bei generellen Auskunftsbegehren überfordert
Dennoch: weshalb lief meine erste Anfrage in Zug ins Leere? Stadtschreiber Martin Würmli gibt sich selbstkritisch: Generelle Auskunftsbegehren sei man sich nicht gewohnt. «Der Musterbrief des Kantons ist hier unglücklich formuliert. Wir haben nicht realisiert, dass sich das Gesuch auf alle Daten bezieht, die bei der Stadt vorhanden sind.»
Daher will Würmli das Vorgehen innerhalb der Verwaltung prüfen. «Bei generellen Anfragen müssen wir zukünftig alle Abteilungen anfragen.» Eine zentrale Stelle gebe es nicht, da der Datenschutz auch innerhalb der Verwaltung gelte.
Nachfrage fehlte bei der Stadt Zug
Dass der Brief nicht optimal formuliert ist, bestätigt die kantonale Datenschützerin. Die Mustervorlage stamme noch aus der Zeit der Einführung des Gesetzes im Jahr 2000. Man nehme diesen Fall zum Anlass, die Informationen und die Mustervorlage auf unserer Website zu aktualisieren, schreibt Yvonne Jöhri.
Bei unserem Test sei nicht alles optimal gelaufen: «Anstatt Ihnen irgendeine Auskunft zu geben, hätte es sich aufgedrängt, nachzufragen, welche Auskunft Sie wünschen oder Sie auf vorhandene Bearbeitungstätigkeiten bei der Stadt Zug hinzuweisen.»
Und Jöhri gibt für zukünftige Gesuche gleich noch einen Tipp: «Wenn man weiss, von welcher Behörde man Auskunft über vorhandene Datenbearbeitungen möchte, dann sollte man das auch schreiben.» Das reduziert einerseits den Aufwand in der Verwaltung und verhindert andererseits, dass ein Gesuch abgelehnt wird.
Umdenken bei Stadtrat zur Aufbewahrungsdauer
Unabhängig von unserem Selbstversuch: Die Erhebung der Parkdaten werden Zug auch zukünftig beschäftigen. Da man aufgrund der Berichterstattung mehrere Anfragen erhalten habe, prüfe man derzeit, ob man diese zukünftig auch direkt bereitstellen könne, sagt Würmli. Derzeit muss bei jeder Anfrage ein Abgleich mit dem Rotkreuzer Anbieter gemacht werden.
Und die kritisierte zweijährige Aufbewahrungsdauer selbst? Während Stadtrat Urs Raschle noch vor kurzem gegenüber zentralplus sagte, dass man an dieser Praxis festhalten wolle und es keinen Änderungsbedarf gebe, ist dies nun auch nicht mehr sakrosankt. «Es wird intern angeschaut, ob man diese Aufbewahrungsdauer verkürzen kann», so Raschle.
- Telefonat mit Stadtschreiber Martin Würmli
- Schriftlicher Austausch mit Stadtrat Urs Raschle
- Schriftlicher Austausch mit Datenschützerin Yvonne Jöhri
- Gesuche Dateneinsicht und Briefverkehr Stadt Zug
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