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Der FCL hat sich wegen Aussagen von Marius Müller entschuldigt. Nach dem Spiel gegen den FC St. Gallen hat er in mehreren Interviews homophobe Aussagen getätigt.
Das war kein gutes Wochenende für den FC Luzern. Der FCL verliert mit 1:4 gegen den FC St. Gallen. Luzern fehlte es schlicht an der Leistung um etwas auf dem Platz bewegen zu können. An dem Tag sorgten die Luzern aber nicht nur auf, sondern auch neben dem Platz für negative Schlagzeilen.
«Immer das schwule Weggedrehe»
Der Frust war auch dem FCL Goalie Marius Müller anzusehen und anzuhören. Gegenüber «CH-Media» sagte er selbstkritisch: «Eigentlich müssten wir unseren Fans das Geld für die Tickets zurückgeben. Das war unter aller Sau und unentschuldbar.»
Danach folgten die Aussagen, welche nun für Schlagzeilen sorgt. So sagte Müller unter anderem: «Immer das schwule Weggedrehe, weil wir Angst haben, dass wir einen Ball in die Eier bekommen.» Auch gegenüber anderen Medien machte er die gleiche Aussage.
Der Ausschnitt des «blue»-Interviews wird auf Social Media fleissig diskutiert.
Einige verteidigen Müller. Die Aussage sei in der Emotion entstanden und nicht gegen eine Personengruppe gerichtet. «Der_Munz» findet auf Twitter: «Es geht hier um Vorbildfunktion und eindeutige Diskriminierung. Sowas rutscht nicht raus, wenn man ‹schwul› ansonsten nicht auch in einem negativen Kontext verwendet. Und das hat auch nichts mit Umdeutung von Sprache zu tun.»
Jetzt hat sich der FCL offiziell entschuldigt
Am Montag reagiert auch der FC Luzern auf die Kritik. Auf Social Media schreibt der Club: «Der FCL möchte sich für die beleidigende und homophobe Aussage seines Torhüters Marius Müller nach dem Spiel entschuldigen. Diese Aussage entspricht weder den gelebten Werten des Klubs noch seiner Fans.»
Der Fall werde intern besprochen. Für Müller habe dies allerdings danach keine weiteren Konsequenzen.
Liga eröffnet ein Verfahren
Anders als der FCL sieht dies die Liga. Diese eröffnet ein Verfahren gegen den 29-Jährigen. Laut «Blick» muss Müller mit einer Sperre von zwei Spielen rechnen, dies sei das Strafmass für «anstössige, beleidigende oder schmähende Äusserungen».
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