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Ein Anwohner will, dass der Waldparkplatz am Zugerberg künftig für Autos gesperrt wird. Nun tun sich mehrere Zugerinnen zusammen, um zu beweisen, dass der Parkplatz seit mehr als 30 Jahren existiert. Sie hoffen, dass er deshalb nicht mehr abgeschafft werden kann. Ein neuer Bundesgerichtsentscheid könnte ihnen aber einen Strich durch die Rechnung machen.
Das Zuger Verwaltungsgericht muss sich erneut mit der Frage auseinandersetzen, ob die Parkplätze in der Nähe der Talstation der Zugerbergbahn zulässig sind oder nicht. Dies, nachdem das Bundesgericht die Beschwerde eines Anwohners gutgeheissen und den Fall zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen hat (zentralplus berichtete).
Entscheidend bei der Beurteilung des Falles schien bislang die Frage zu sein, seit wann das Areal als Parkplatz genutzt wird. Nach der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung konnte die Wiederherstellung eines rechtmässigen Zustands nämlich nicht mehr verlangt werden, wenn ein Bau über dreissig Jahre Bestand hatte.
Facebook-Gruppe sammelt Luftbilder, Fotos und Karten
Das erste Problem: Gemäss dem Amt für Wald und Wild des Kantons Zug ist unklar, wann der Parkplatz genau gebaut wurde und ob dafür eine Baubewilligung vorlag. Dies könne zum heutigen Zeitpunkt «nicht mehr eruiert werden», wie in einem früheren Urteil des Verwaltungsgerichts festgehalten ist.
Eine Gruppe, die sich auf Facebook «IG zum Erhalt des Waldparkplatzes Schönegg» nennt, hat sich nun zusammengetan, um Zeugnisse und Bildmaterial zu sammeln. Sie will beweisen, dass an der Stelle bereits in den 1960er-Jahren Autos abgestellt worden sind – und so den Parkplatz retten.
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Bundesgericht fordert harte Beweise
Das Zuger Verwaltungsgericht hatte sich in seinem ersten Entscheid auf die Erinnerung der Richter und des Gerichtsschreibers abgestützt, die davon überzeugt sind, dass das Areal schon damals als Parkplatz genutzt wurde.
Aus Sicht des Bundesgerichts reicht das als Beweis aber nicht aus. «Zwar mag allen in Zug und Umgebung wohnhaften Personen die heutige Existenz des Waldparkplatzes bekannt sein; dagegen kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass der über 30-jährige Bestand dieses Parkplatzes in Zug allgemein bekannt ist», schreibt es in seinem Urteil.
Neues Urteil ändert die Rechtslage
Das zweite Problem: Noch ist unklar, ob und welche Auswirkungen ein kürzlich gefällter Leitentscheid des Bundesgerichts auf den Parkplatz-Fall haben wird. In diesem Entscheid hält das Bundesgericht fest, dass die Behörden den Abriss von Gebäuden und Anlagen, die ausserhalb der Bauzone illegal erstellt wurden, «ohne Rücksicht auf den Bauzeitpunkt anordnen können» (zentralplus berichtete).
Anders als bei illegalen Bauten innerhalb der Bauzone verwirke die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ausserhalb der Bauzone nicht nach 30 Jahren. Es sei nicht im Sinne der Öffentlichkeit, wenn eine rechtswidrige Nutzung geduldet werde – «auch wenn sie über lange Zeit nicht entdeckt und beanstandet wurde», schrieb das Bundesgericht in einer Medienmitteilung.
Wie diese neue Ausgangslage zu berücksichtigen sein wird, muss das Zuger Verwaltungsgericht entscheiden. Klar ist: Der umstrittene Parkplatz Schönegg befindet sich gemäss rechtsgültigem Zonenplan der Stadt Zug in der Zone Wald – und unterliegt deshalb der Waldgesetzgebung.
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