Kein Gewohnheitsrecht nach 30 Jahren

Bundesgericht: Illegaler Werkhof in Neuenkirch muss weichen

Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Werkhof in Neuenkirch abgerissen werden muss. (Bild: zvg)

Eine Baufirma betreibt in Neuenkirch einen Werkhof in der Landwirtschaftszone. Und zwar seit über 30 Jahren. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass das so nicht weitergeht. Und das Gebäude abgerissen werden muss.

Behörden können den Abriss von Gebäuden anordnen, die ausserhalb der Bauzone illegal erstellt gebaut wurden – und zwar ohne Rücksicht auf den Bauzeitpunkt. Das hat das Bundesgericht am Mittwoch an einer öffentlichen Urteilsberatung entschieden. Anders als bei illegalen Bauten innerhalb der Bauzone verwirkt die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nicht nach 30 Jahren.

Betroffen von dem Entscheid ist ein Bauunternehmen in Neuenkirch. Dieses betreibt auf einem Grundstück in der Landwirtschaftszone seit langem einen Werkhof mit zahlreichen Bauten und Anlagen, die grösstenteils nie bewilligt wurden.

Kanton zeigte sich kulant – zu Unrecht

Die Luzerner Behörden ordneten deshalb den Abriss bestimmter Teile an. Sie verzichteten aber darauf, dies auch für Gebäude und Anlagen zu verlangen, die vor Januar 1983 erstellt wurden. Sie begründeten dies damit, dass gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung bei illegalen Bauten innerhalb der Bauzone die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nach 30 Jahren verwirke. Dies gelte auch bei Bauten ausserhalb der Bauzone.

Das Bundesgericht korrigiert das nun. Es hat an seiner öffentlichen Beratung vom Mittwoch die Beschwerden von Anwohnern gut geheissen – und verlangt nun die Beseitigung aller baurechtswidrigen Gebäude und Anlagen, auch derjenigen aus der Zeit vor Januar 1983.

Ob die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes auch bei Bauten ausserhalb der Bauzone nach 30 Jahren verwirkt, hatte das Bundesgericht zuvor nicht vertieft beantwortet, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Das Urteil mit der Aktennummer 1C_469/2019 ist noch nicht veröffentlich.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


2 Kommentare
  • Profilfoto von Burri
    Burri, 29.04.2021, 08:33 Uhr

    Endlich ist dieser Filz aufgerissen und eine Rechtsgleicheit erzielt worden. Aber zu welchem Preis! Diese Gemeindearbeit zeigt auch klar auf weshalb immer mehr Buerger das Vertrauen in die Behoerden verlieren

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von paul
    paul, 28.04.2021, 19:47 Uhr

    oje! finde ich nicht gut! fast schon bitter! die neuenkircher werden nun ihre entsorgung wo auch immer tätigen. oder sie bezahlen einen neubau fürs gleiche an einem anderen ort. bitter, teuer, unnötig….. neue nachbarn ?

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon