Gegner erhält vor Bundesgericht recht

Bundesgericht rügt Zuger Instanzen wegen Urteil über Waldparkplatz

Die Talstation der Zugerbergbahn. (Bild: bic)

Ein Waldparkplatz erhitzt die Gemüter eines Anwohners. Er will, dass der Platz für Autos gesperrt wird, die Zuger Rechtsinstanzen halten die Nutzung für zulässig. Nun rügte das Bundesgericht, dass es unzulässig sei, aufgrund privat erlangter Kenntnisse ein Urteil zu fällen. Und schickt den Fall zurück ans Verwaltungsgericht.

Unweit der Talstation der Zugerbergbahn stehen im Wald einige Parkplätze zur Verfügung. Der Eigentümer eines nahen Grundstückes ging gegen diesen Ausweich-Parkplatz vor und musste zunächst einige Hürden nehmen, bevor er nun vor Bundesgericht recht erhielt, wie die «Zuger Zeitung» berichtet. Vor den kantonalen Instanzen blitzte der Gegner ab.

Insbesondere ging es beim Verfahren um die Frage, seit wann das betreffende Landstück, welches im Eigentum der Stadt Zug steht, als Parkplatz verwendet wird. «Sollte dies seit mehr als 30 Jahren der Fall sein, könnte die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nicht mehr verlangt werden», so die «Zuger Zeitung». Dies also der Standpunkt der Zuger Instanzen, der unter anderem durch die eigenen Erinnerungen einiger Richter zustande kam. Sie bezeugten, dass sie sich erinnern könnten, wie bereits in den 60ern und 70er-Jahren Autos an besagtem Standort abgestellt worden seien.

Luftbilder beweisen nichts

Der Anwohner gab sich mit dieser Haltung nicht zufrieden. Seine Kritik, dass es unzulässig sei, ein Urteil auf diese privat erlangten Kenntnisse abzustützen, teilt auch das Bundesgericht. So hätte sich «die Vorinstanz nicht auf der Basis des Wissens der Richter und des Gerichtsschreibers entscheiden dürfen.» Zumal diese Annahme nicht durch allgemein zugängliche Quellen belegt worden sei. Luftbilder von anfangs der 70er-Jahre belegen zwar, dass der Platz damals bereits unbewaldet war. Nicht aber, dass sich dort bereits Autos tummelten zu dieser Zeit.

Nun wird der Ball wieder zurück an das Verwaltungsgericht gespielt, welche sich nun wieder mit der Causa Waldparkplatz beschäftigen und ein erneutes Urteil fällen muss.

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