Vorschläge zur Nutzung des öffentlichen Raums

So will der Luzerner Stadtrat mehr Platz für die Beizen schaffen

Die Beizen sollen mehr Platz erhalten. Der Stadtrat präsentiert nun Vorschläge (Bildmontage).

Am Donnerstag diskutiert das Luzerner Stadtparlament darüber, ob Restaurants vorübergehend mehr Platz auf öffentlichem Grund beanspruchen dürfen. Der Stadtrat hat am Montag deshalb seine Lösungsvorschläge präsentiert. Unter anderem will er auf sonst nötige Baubewilligungen verzichten.

Um trotz der Schutzmassnahmen gegen Covid-19 rentabel wirten zu können, schlagen SP und CVP vor, dass die Betriebe vorübergehend auf öffentlichen Flächen wie Parkanlagen oder Parkplätzen ihr Mobiliar aufstellen und die Gäste bedienen können. So sollen mehr Kunden bedient werden können. Die beiden Parteien haben dazu ähnlich lautende dringliche Vorstösse eingereicht (zentralplus berichtete).

Bereits am Donnerstag wird das Stadtparlament über die beiden Postulate diskutieren. Aufgrund der akuten Situation nimmt der Stadtrat bereits am Montag detailliert Stellung dazu, wie die Stadt in einer Mitteilung schreibt.

Unkomplizierte Nutzung, aber mit klaren Vorgaben

«Grundsätzlich sollen Anliegen bewilligt werden, bei welchen davon ausgegangen werden kann, dass sich kaum neue Nutzungskonflikte (etwa lärmbedingt mit Nachbarn) ergeben», heisst es dort. Auch müssten sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllt werden.

Konkret heisst das etwa, dass in Fussgängerzonen Auflagen wie die Mindestbreite von Gehflächen von 1,8 Metern oder die Fahrbahnstreifen von mindestens 3,5 Metern für Rettungsfahrzeuge, Fahrzeuge im öffentlichen Dienst oder mit Zufahrtsbewilligung eingehalten werden müssen.

Auf Baubewilligungen soll verzichtet werden

Und weiter: «Gesuche um Erweiterung bestehender Boulevardflächen auf Strassen und Plätzen – inklusive Parkplätzen – werden in Abstimmung mit der Luzerner Polizei, dem Tiefbauamt und der Feuerpolizei geprüft.» Sie könne danach sogleich umgesetzt werden. Letzteres mit einer Widerrufsmöglichkeit, sollten sich unvorhergesehene Probleme ergeben.

Speziell: in dieser Ausnahmesituation will der Stadtrat auf ein Baubewilligungsverfahren verzichten. Dies insbesondere deshalb, weil die Bewilligungen bis Ende Oktober zeitlich befristet werden und der Widerruf aus wichtigen Gründen, beispielsweise, wenn sich die Covid19-Situation ändern sollte, jederzeit möglich ist.

Neuvergabe von Boulevardflächen wird geprüft

Gemäss dem Stadtrat bestehen oben aufgeführte Möglichkeiten nicht für Lokale, die aktuell keine über Boulevardflächen verfügen. Hier müsse trotz der speziellen Situation aufgrund des übergeordneten Rechts von Bund und Kanton ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.

«Im Gegensatz zur befristeten, rein flächenmässigen Erweiterung bestehender Boulevardflächen handelt es sich hier um eine Nutzungsänderung mit erheblichen zusätzlichen Auswirkungen auf die Umgebung», so die Begründung.

Zurückhaltung bei weiterer kommerziellen Nutzungen von Park- und Grünanlagen

Weniger offen zeigt sich der Stadtrat bei der Nutzung von Grünflächen. «Von einer zusätzlichen kommerziellen Nutzung von Park- und Grünanlagen will der Stadtrat möglichst absehen. Diese sollen der Bevölkerung als Rückzugsorte ohne Konsumationszwang zur Verfügung stehen. Das ist gerade in diesen Zeiten auch sehr wichtig», hält er dazu fest.

Auch schwierig ist die Situation bei Läden, die mehr Fläche beanspruchen wollen, um mehr Kunden bedienen zu können. Eine temporäre Lockerung könne zu Nutzungskonflikten auf öffentlichem Grund führen, so die Stadtregierung.

«Aufgrund der aktuell erschwerten Bedingungen für Verkaufsgeschäfte will der Stadtrat eine Lockerung dieser Vorschrift grundsätzlich dennoch ermöglichen. Um möglichen Nutzungskonflikten vorzubeugen, muss die Prüfung auf Basis individueller Gesuche und unter Abwägung aller Bedürfnisse und Interessen im öffentlichen Raum erfolgen», heisst es in der Mitteilung.

Temporäre Nutzung von Parkplätzen und Strassenraum soll eingeschränkt möglich sein

Zur temporären Nutzung von Strassen und Parkplätzen für Gastronomen hält der Stadtrat fest, dass dies auf Gesuch hin geprüft wird. Strassensperrungen für die temporäre Nutzung sollen aus Sicht des Stadtrates jedoch eine Ausnahme bilden. Sie sollen nur dann umgesetzt werden, wenn sich dadurch keine Probleme mit der Erschliessung des Quartiers oder der angrenzenden Nutzungen ergeben.

Auch solle sich dadurch nebst dem Nutzen für die Gastronomie ein deutlicher Mehrwert für die zu Fussgänger und Quartierbewohnerinnen ergeben. Der Stadtrat ist folglich auch hier bereit, entsprechende Gesuche im Einzelfall zu prüfen.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Dominik Bucheli
    Dominik Bucheli, 12.05.2020, 10:28 Uhr

    Die Mindestbreite für Gehflächen ist in Corona-Zeiten ein Witz. Wie sollen Fussgänger beim Kreuzen auf 1.8m Gehfläche 2m Abstand einhalten. Zudem sind dann Links und Rechts Tische mit Personen, wo man eigentlich auch 2m Abstand einhalten sollte. Wer ein bisschen in Mathe aufgepasst hat merkt, dass das nicht reicht.

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    • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
      Marie-Françoise Arouet, 12.05.2020, 11:03 Uhr

      Nicht reicht wozu?

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  • Profilfoto von Silvan Studer
    Silvan Studer, 11.05.2020, 11:45 Uhr

    Das ist wettbewerbsverzerrender Aktionismus.
    Einfach mit diesen unsinnigen Massnahmen aufhören.
    Dann gehen gefährdete und ängstliche Menschen halt nicht in die Beiz, dass kann doch jeder selber entscheiden.
    Die Apokalypse ist ohnehin verschoben worden.

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    • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
      Marie-Françoise Arouet, 11.05.2020, 15:14 Uhr

      Ja, das sowieso. Aber der zusätzliche Aussenplatz macht angesichts der erwürgenden Gastrosuisse-Bundesrats-Bürokratieexzesse schon Sinn. Nochmal überlegen.

      Übrigens, es bleibt dabei: 2015 (massiv) und 2018 (einiges) sind bis Woche 17 in der Schweiz mehr Leute verstorben als im „Pandemie“-Jahr 2020. 2017 und 2019 minim weniger. Nur 2016 waren es deutlich weniger. Klar, nach 2015. Also insgesamt am unteren Rand des Schnitts. Der Fehlalarm des Jahrhunderts.

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