«Grossfeuerwerke bereiten vielen Menschen Freude»
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Das 1.-August-Feuerwerk über dem Zugersee hat für viel Wirbel gesorgt. Nun sagt die Kantonsregierung, dass die Gebäudeversicherung als Bewilligungsinstanz kaum Ermessensspielraum habe.
Der Bitcoin-Millionär Niklas Nikolajsen liess über dem Zugersee am vergangenen 1. August ein Feuerwerk ab (zentralplus berichtete). Er feierte damit seine Einbürgerung. Die Explosionen waren laut – und gingen nicht ohne Nebengeräusche über die Bühne. Das Vorhaben, 1200 Raketen in den Zuger Nachthimmel zu schiessen, schlug auch national hohe Wellen. Und auch die Politik befasst sich seither mit dem Thema. Die SP-Fraktion des Zuger Kantonsrats reichte am 24. Juli eine kleine Anfrage ein, mit der sie in Erfahrung bringen wollte, wie der Zuger Regierungsrat zu Grossfeuerwerken steht (zentralplus berichtete).
Nun hat die Exekutive die Fragen beantwortet. Sie schreibt, dass es «sicherlich zutreffend» sei, dass Teile der Bevölkerung solche Grossfeuerwerke kritisch beurteilen würden. «Andererseits bereiten Grossfeuerwerke vielen Menschen Freude und solche Veranstaltungen – wie auch jene am 1. August 2023 in der Stadt Zug – erfreuen sich regelmässig eines grossen Besucherandrangs.»
Regierung: Alternativen werden vermehrt gesucht
Die Regierung gehe daher davon aus, dass die üblichen Grossfeuerwerke zu bestimmten Anlässen oder an Feiertagen für einen grossen Teil der Bevölkerung dazugehören und auf Zustimmung stossen würden. Es sei darauf hinzuweisen, dass solche Feuerwerke zumeist von den Gemeinden organisiert oder zumindest unterstützt würden. «Grossfeuerwerke von Privatpersonen sind sehr selten», hält die Regierung fest.
Ihr sei es allerdings durchaus bewusst, dass die Vermeidung der Lärm- und Umweltbelastung durch Feuerwerke immer wichtiger werde. «Es wird deshalb vermehrt nach Alternativen zum Abbrennen von Feuerwerken gesucht», beispielsweise Leuchtdrohnen oder Lasertechnik.
Voraussetzungen erfüllt? Feuer frei
Die SP wollte auch wissen, ob die Regierung bereit sei, auf Bewilligungen künftig zu verzichten. Diese antwortet, dass nicht sie, sondern die Gebäudeversicherung Zug für die Bewilligungen zuständig sei. Jedoch handle es sich um eine Polizeibewilligung, was bedeute, dass der Gesuchsteller einen Rechtsanspruch auf die Bewilligung habe, wenn die Voraussetzungen erfüllt seien. «Die Gebäudeversicherung Zug hat somit keinen Ermessensspielraum, welcher es ihr erlauben würde, Gesuche für Grossfeuerwerke aus anderen Gründen als Brandschutz und Sicherheit abzulehnen», schreibt die Regierung.
Der Regierungsrat habe keinen Einfluss auf die Erteilung von Bewilligungen. Anders sehe dies bei einzelnen Gemeinden, etwa bei der Stadt Zug, Cham und Hünenberg, aus, welche Beschränkungen oder Verbote durchsetzen könnten. Knallfeuerwerke könnten diese untersagen, allerdings gelte das Verbot nicht für Feuerwerk, das erst in «hinreichender Höhe mit dem Knall endigt». Sprich: Wenn ein Feuerwerkskörper – wie bei normalen Feuerwerken der Fall – in luftiger Höhe explodiert. «Grossfeuerwerke sind also auch in diesen Gemeinden erlaubt», bilanziert die Regierung.
Exekutive vertraut den Veranstaltern
Sie schreibt weiter, dass sie es nicht als staatliche Aufgabe sehe, Interessierten mögliche Alternativen zu Feuerwerken näherzubringen. «Es darf vielmehr darauf vertraut werden, dass die Veranstalter sich bei der Auswahl nach den Präferenzen der Bevölkerung richten.»
Auf gut Deutsch zusammengefasst heisst das: Die Zuger Regierung sieht sich als nicht zuständig an. Die Gebäudeversicherung hat gemäss der Exekutive ebenfalls kaum Handlungsspielraum und muss die Feuerwerke bewilligen, ausser, es gäbe sicherheitstechnische Gründe. Fazit: Wenn jemand ein Feuerwerk im Kanton Zug organisieren möchte, wird er das auch weiterhin tun können.
- Antwort der Zuger Regierung zur kleinen Anfrage der SP-Fraktion
- Medienarchiv zentralplus
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