Die acht drängendsten Fragen vor dem Schmudo

Du kannst nicht ohne Fasnacht? Was du in Luzern tun darfst – und was nicht

Guuggensound und Lärm dürfte es dieses Jahr in Luzern kaum geben. (Bild: Fabrizio Izio)

Dass die Fasnacht in Luzern dieses Jahr wegen Corona ausfällt, tut vielen im Herzen weh. Manche Luzerner liebäugeln mit einer «Fasnacht light», also damit, wenigstens ein bisschen Fasnachtsstimmung aufkommen zu lassen. Wir sagen, welche Regeln es dabei zu beachten gilt.

Die Message des Kantons ist klar: Er fordert die Luzernerinnen auf, 2021 auf «fasnächtliche Aktivitäten» zu verzichten (zentralplus berichtete). Die Regierung kündigte an, dass die Luzerner Polizei während der Fasnachtstage vermehrt im öffentlichen Raum präsent sein wird. Das vom Bundesrat angeordnete Veranstaltungsverbot werde durchgesetzt – und wer dagegen verstösst, riskiert eine Anzeige.

Wie so oft in den letzten Monaten wird auch in diesem Fall wieder rege darüber diskutiert, wie diese Regeln zu verstehen sind. zentralplus hat bei der Luzerner Polizei detailliert nachgefragt.

Darf ich in voller Fasnachtsmontur inklusive «Grend» in die Stadt?

Grundsätzlich kannst du jeden Tag anziehen, was du willst. In fast allen Kantonen bis auf Weiteres auch eine Burka. Und auch an der Fasnacht gibt es keine Kleidervorschriften. Wer also eine Perücke trägt, muss nicht befürchten, gleich verhaftet zu werden.

In gewissen Fussgängerzonen gilt – man glaubt es kaum – sogar eine Maskenpflicht. Mit Maske ist aber nicht «Grend» gemeint, sondern eine Hygienemaske. Diese muss getragen werden, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht eingehalten werden kann.

Dürfen wir zu fünft unter Einhaltung der Abstandsregeln und mit Schutzmaske in der Altstadt Schlagzeug spielen?

Nein. Es gilt ein Veranstaltungsverbot, unabhängig von der Personenzahl. Wenn eine Gruppe im öffentlichen Raum musiziert, verstösst sie gegen diese Bestimmung. «Wir appellieren an die Bevölkerung, gänzlich auf sämtliche Fasnachtsaktivitäten zu verzichten, um unnötige Kontakte und Infektionen zu vermeiden», sagt dazu Polizeisprecher Christian Bertschi.

Darf ich alleine, Trompete spielend, durch die Gassen gehen?

Es ist nicht zu empfehlen. Denn sobald ein paar Passanten stehen bleiben und zuhören, könnte dies unter das schweizweit geltende Versammlungsverbot fallen. Es ist also möglich, dass die Polizei auch in solchen Fällen interveniert.

Was ist, wenn wir mit unserem Kaffeewagen unterwegs sind und zu viert ein paar Kafi-Schnaps trinken?

Es gilt ein generelles Veranstaltungsverbot – unabhängig von der Personenzahl. «Eine solche Gruppe würde an einer nicht bewilligten Veranstaltung teilnehmen. Wir appellieren an die Bevölkerung, gänzlich auf sämtliche Fasnachtsaktivitäten zu verzichten», wiederholt Bertschi die klare Anweisung. Das Ziel sei, alle unnötigen Kontakte und Infektionen zu vermeiden, auch während der Fasnacht.

Dürfen wir ein Gratis-Kafi an Passanten verteilen, wenn sich diese rasch entfernen und sich an die geltenden Abstandsregeln halten?

Nein. Der Ausschank zur Konsumation vor Ort wäre gemäss Christian Bertschi ein Verstoss gegen das Restaurationsverbot. Bei Fasnachtswagen wird das Getränk in der Regel vor Ort konsumiert. Dies ist zurzeit nicht zulässig.

Darf ich als Beizer (alkoholische) Getränke im Take-away abgeben?

Ja. Take-away ist gemäss Covid-19-Verordnung erlaubt, sofern gewährleistet wird, dass Ansammlungen vermieden werden und die Konsumation nicht vor Ort stattfindet. Betriebe, die keine gastgewerbliche Bewilligung haben, müssen sich an die Schliessungszeiten gemäss Ruhetags- und Ladenschlussgesetz halten. Die Covid-19-Verordnung wird von den kantonalen und kommunalen Behörden durchgesetzt, und zwar sowohl bei der Prüfung von Gesuchen als auch bei der Kontrolle von Situationen vor Ort.

Gilt am Schmudo am Abend die Nachtruhe um 22 Uhr oder ist Krach die ganze Nacht erlaubt?

Wer laut in den eigenen vier Wänden mit seinen vier besten Freunden Guuggenmusig hört und Holdrio trinkt, kann sich nicht auf sonst gewohnte Toleranz an der Fasnacht verlassen. Die Nachtruhe gilt gemäss Übertretungsstrafgesetz im Kanton Luzern an jedem Tag des Jahres von 22.00 bis 06.00 Uhr.

«An den Fasnachtstagen wird in der Regel wie beispielsweise auch an Silvester mehr Lärm toleriert», meint Polizeisprecher Christian Bertschi zwar. Aber: «Wir können nicht beurteilen, ob die Bevölkerung auch in diesem Jahr an den Fasnachtstagen mehr Lärm toleriert. Gehen Meldungen betreffend Ruhestörung ein oder wird gar eine Anzeige gemacht, hat die Polizei den gesetzlichen Auftrag, den Meldungen nachzugehen und Anzeigen entgegenzunehmen.»

Was passiert, wenn ich die Fasnachtsregeln ignoriere?

«Werden Fasnachtsaktivitäten festgestellt, wird die Polizei nach Möglichkeit intervenieren und den Dialog suchen», kündigt Sprecher Christian Bertschi an. Was dann passiert, hängt von der Situation vor Ort ab. Denkbar sind je nach Situation eine Verwarnung, Wegweisung, eine Ordnungsbusse oder eine Anzeige. Wer gegen die Covid-19-Verordnung verstösst, kann gemäss Bundesrat mit einer Busse in der Höhe von 50 bis 200 Franken bestraft werden.

Dieser Artikel erschien erstmals am 4. Februar 2021.

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