Kanton erinnert an die Massnahmen

Wer in Luzern trotz Corona Fasnacht feiert, muss mit Bussen rechnen

Corona macht allen Fasnächtlerinnen Luzerns einen grossen Strich durch die Rechnung. (Bild: jal)

Auch während der Fasnacht sind die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzuhalten. Der Kantonale Führungsstab weist die Bevölkerung zudem darauf hin, dass Verstösse mit Bussen bestraft werden können.

Wegen der prekären Lage rund um die Corona-Pandemie bleiben Veranstaltungen bis mindestens Ende Februar in der ganzen Schweiz verboten. Dies hatte auch zur Folge, dass die Luzerner Fasnacht dieses Jahres ins Wasser fällt.

Nun weist der Führungsstab des Kantons Luzern in einer Mitteilung erneut darauf hin, dass sich die Bevölkerung auch während der Fasnachtszeit strikt an die Massnahmen, die vom Bundesrat erlassen worden sind, halten soll. Viel anderes bleibt auch nicht übrig, denn: Wer gegen Regelungen verstösst, kann gemäss Bundesrat ab Montag mit einer Busse in der Höhe von 50 bis 200 Franken bestraft werden.

Maskenpflicht, wo immer nötig

Zudem macht die Regierung des Kantons Luzern nochmals klar, dass im öffentlichen Raum nach wie vor eine Maskenpflicht gilt. Diese Regelung gilt sowohl für einen Spaziergang am besucherreichen Quai, wie auch bei einem spontanen Treffen unter Freunden im öffentlichen Raum, bei dem die Mindestabstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Paul Bründler
    Paul Bründler, 29.01.2021, 14:07 Uhr

    Die Behörden gefallen sich immer besser mit ihrer neuen Macht und versuchen diese auszuweiten.
    Die Bürger sollten sich ihre Freiheiten und Rechte jetzt zurückerobern, sonst wird das immer schlimmer.
    Es reicht.
    Die Corona-Zahlen sind übrigens seit Mitte Dezember kontinuierlich am Fallen und das bestimmt nicht wegen des merkwürdigen Teil-Lockdowns oder wegen Bussen.

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    • Profilfoto von Tobias Mueller
      Tobias Mueller, 29.01.2021, 15:01 Uhr

      Herr Bründler, Sie machen einen bezgl. Definition von Freiheiten und Rechte einen Ausgangsfehler: Sie fordern die falsche Art davon ein. Als Alternative empfiehlt sich die Okkupation eines eichigen Wäldleins oder dergleichen. Sie werden staunen, wieviel Freiheit Ihnen auf diesem Weg zusteht, und wie flexibel unsere Regierung das Recht in dem Fall auslegt.

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    • Profilfoto von Roli Greter
      Roli Greter, 29.01.2021, 17:38 Uhr

      Herr Müller, darf man sie dort besuchen ohne Maske? Ich bringe gerne ein warmes Getränk mit 🙂

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