Test an Zuger Grabenstrasse

Ganz neue Töne zu Tempo 30

2017 wird Tempo 30 an der Grabenstrasse in Zug getestet, wie es das Bundesgericht verlangt.

(Bild: Montage: pbu)

Der Kanton Zug will im nächsten Jahr einen Versuch mit Tempo 30 an der Grabenstrasse in Zug durchführen. Das hatte das Bundesgericht gefordert. Es geht darum, die Lärmreduktion zu testen. Der Anwalt der Anwohner begrüsst den Versuch, aber auch den neuen Kommunikationsstil des Kantons.

 

Anwohner der Grabenstrasse verlangten mit einer Beschwerde vor Bundesgericht die Einführung von Tempo 30 auf dem kantonalen Teilstück der Hauptverkehrsachse. Sie erhielten Recht in Lausanne: Das Bundesgericht hiess am 3. Februar 2016 ihre Beschwerde mit 3 zu 2 Stimmen teilweise gut (zentralplus berichtete).

Seitdem herrschte Funkstille. Jetzt geht es einen Schritt weiter. Laut einer Mitteilung vom Mittwoch hat die Baudirektion das Urteil «im Detail analysiert und die weiteren Schritte erarbeitet». Und ein Plan wird kommuniziert: Nächstes Jahr will der Kanton zuerst den Ist-Zustand auf der Grabenstrasse mit Tempo 50 aufnehmen, Verkehrsaufkommen und Lärm-Imissionen sollen gemessen werden, dann folgt der Versuch mit Tempo 30 mit weiteren Messungen.

«Kanton hat den Ball aufgenommen»

Der Anwalt Martin Looser vertritt die vier Anwohner, welche die Beschwerde einreichten, Franz Hotz, Johanna und Josef Niederberger und Daniel Brunner. «Der Kanton hat den Ball aufgenommen und führt einen Tempo-30-Versuch durch. Das freut meine Mandanten natürlich», sagt Martin Looser auf Anfrage. Es sei nicht sicher gewesen, ob der Kanton dem Bundesgerichtsurteil Folge leisten würde.

Bevor der Kanton mitteilte, wie er das Urteil umzusetzen gedenkt, hatte die kantonale Baudirektion die Beschwerdeführer und Vertreter von Verkehrsverbänden vorgängig über die Analyse und das weitere Vorgehen informiert. Offenbar ein neuer Stil in der Kommunikation zwischen Anwohnern und Kanton.

«Diese offenere Art der Kommunikation wird sicher geschätzt.»
Martin Looser, Anwalt der Beschwerdeführer

Neuer offener Stil

Es sei erfreulich, dass alle Beteiligten neuerdings involviert würden und Stellung nehmen könnten. «Das war vorher nicht so», sagt Looser. «Die Betroffenen konnten sich nur im Einspracheverfahren äussern. Diese offenere Art wird sicher geschätzt.»

Der neue Baudirektor Hans Hürlimann (FDP) verspricht in der Mitteilung, die Beschwerdeführer sowie die interessierten Verkehrsverbände würden von seiner Direktion immer wieder über neue Schritte informiert. Ob dem neuen Kommunikationsstil auch Taten folgen werden, wird sich noch weisen.

Laut Martin Looser sei es bereits erwiesen, dass eine Temporeduktion auf 30 Stundenkilometer zu weniger Verkehrslärm führe. Das sei in Deutschland zur Genüge getestet worden. «Bei uns ist die Situation sicher nicht anders als in Deutschland.»

Anfechtbarer Entscheid

2017 will Zug also den lange vergeblich geforderten Versuch nun durchführen. Nach dem Test will die Baudirektion die Daten auswerten. Schliesslich gibt es einen weiteren, anfechtbaren Entscheid des Kantons über die Lärmsanierung. In diesem Verfahren könnten sich die Anwohnenden und interessierte Kreise beteiligen, der Prozess finde wahrscheinlich 2018 statt, teilte der Kanton mit.

Wann und wie lange?

Einige Fragen werden in der Mitteilung der Baudirektion nicht beantwortet: Der Zeitraum der Messungen, wie lange die Versuche dauern werden, und was sie kosten. Der Kommunikationsbeauftragte Freddy Trütsch sagt auf Anfrage, man sei erst daran, das genaue Zeitraster aufzustellen. Ziemlich sicher würden die Versuche im ersten Halbjahr 2017 starten. Zu den Kosten gibt es noch keine Informationen.

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