Ein Tweet wird Fall für den Staatsanwalt

Spiess-Hegglin bezichtigt Journalistin der üblen Nachrede

Jolanda Spiess-Hegglin zeigt Buchautorin an. (Bild: zvg)

Die Auseinandersetzung um eine geplante Publikation eines Buches zur Zuger Landammannfeier 2014 beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft. Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Spiess-Hegglin hat die Autorin angezeigt.

«Sie entscheidet sich proaktiv, seit 5,5 Jahren, öffentlich über den Fall zu sprechen und einen Unschuldigen der Vergewaltigung zu bezichtigen.» Dieser Tweet von Tagesanzeiger-Autorin Michèle Binswanger hat laut «Luzerner Zeitung» dazu geführt, dass Spiess-Hegglin nun bei der Basler Staatsanwaltschaft Anzeige wegen übler Nachrede erstattet hat.

Zuvor hatte Spiess-Hegglin mit einer superprovisorischen Verfügung erwirkt, dass ein geplantes Buch von Binswanger vorläufig nicht veröffentlicht werden darf (zentralplus berichtete).

Spiess-Hegglin hat in ähnlichen Fällen recht erhalten

Dies, weil Spiess-Hegglin befürchtete, Binswanger könnte ehrverletzende Behauptungen oder neue Spekulationen über die Geschehnisse an der Zuger Landammansfeier von 2014 machen. Dort war es zu sexuellem Kontakt zwischen Spiess-Hegglin und dem damaligen SVP-Kantonsrat gekommen ist, deren genaue Umstände ungeklärt sind. Die Rede ist von einer Vergewaltigung unter Einfluss von K-O-Tropfen.

In ähnlichen Fällen wie dem Binswanger-Tweet hat Spiess-Hegglin schon recht bekommen. Zum Beispiel, als sie Weltwoche-Autor Philipp Gut anzeigte (zentralplus berichtete). Zudem hat die Zuger Staatsanwaltschaft die Frage schon untersucht, ob Spiess-Hegglin falsche Beschuldigungen ausgesprochen hatte. Sie kam 2015 zum Schluss, dass dies nicht der Fall gewesen sei.

Die Einschätzung des Tweets obliegt nun der Basler Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung für Binswanger.

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