Gericht stoppt Journalistin

Spiess-Hegglin: Buchprojekt wird auf Eis gelegt

Über die Vorkommnisse an der Landammannfeier wurde viel geschrieben - mehrfach wurden die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten verletzt. (Bild: Collage zentral+) (Bild: Archiv)

Das Zuger Kantonsgericht hat eine superprovisorische Verfügung zu einem geplanten Buch über Jolanda Spiess-Hegglin erlassen.

Die «Tages-Anzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger sieht sich mit einer superprovisorischen Verfügung konfrontiert, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Demnach ist es ihr untersagt im Zusammenhang mit ihrem Buchprojekt über die Zuger Landammannfeier 2014  über Inhalte zu schreiben, welche die Persönlichkeitsrechte und die Intimsphäre von Jolanda Spiess-Hegglin verletzen könnten. Ein Verstoss könnte eine Busse von bis zu 10'000 Franken nach sich ziehen.

Spiess-Hegglin hat um den Erlass einer solchen Verfügung ersucht, da sie befürchtet, das die Journalistin in ihrem geplanten Buch ihre Persönlichkeit oder jene des ehemaligen SVP-Kantonsrats Markus Hürlimann verletzen könnte. Sie bezeichnete die Pläne den auch als «privates Racheprojekt» (zentralplus berichtete).

Gespräch mit Redaktion blieb erfolglos

Spiess-Hegglins Anwältin habe bereits zuvor beim Zürcher Verlagshaus Tamedia um ein Gespräch nachgesucht und gebeten, das Vorhaben Binswangers zu stoppen. Damals aber ohne Erfolg.

Binswanger hat nun 10 Tage Zeit, gegenüber dem Zuger Kantonsgericht Stellung zu nehmen.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 06.05.2020, 11:00 Uhr

    Eine Schande dieses Urteil und ein Zeichen, das bei uns die Freiheiten nichts mehr wert sind und Zensur die Übermacht gewinnt Wo steuert unsere einst freie Schweiz hin?

    Ich hoffe unser Bundesgericht korrigiert dieses hanebüchene Urteil

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    • Profilfoto von CScherrer
      CScherrer, 07.05.2020, 14:54 Uhr

      Wieso? Diese ganze Geschichte ist etwas zwischen den beiden Personen Spiess-Hegglin und Hürlimann. Für die Öffentlichkeit schon lange nicht mehr von Belang.

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  • Profilfoto von M. Moser
    M. Moser, 06.05.2020, 07:01 Uhr

    Persönlichkeitsrechte und Intimsphäre der Frau Hegglin? Liebes Zuger Gericht sie reden hier von ungelegten Eiern. Das Buch ist noch nicht mal veröffentlicht und Frau Spiess Hegglin feuert bereits aus allen Rohren. Selber eine ehemalige Journalistin fährt einer Kollegin an den Karren und verbietet ihr die Veröffentlichung ihres Buches… Da darf man sich dann schon als einfacher Bürger so seine Gedanken machen was an diesem besagten Abend denn ablief. Was darf nicht gesagt werden und sollte unter dem Deckel bleiben? Oder möchte Frau Spiess Hegglin am Ende die Leute für dumm verkaufen? Wie heisst es so schön in einem alten deutschen Volkslied? «Die Gedanken sind frei…»

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    • Profilfoto von CScherrer
      CScherrer, 07.05.2020, 14:55 Uhr

      Siehe meinen Kommentar oben. Unglaublich

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