Zuger Obergericht bestätigt Urteil

Gefängnisstrafe für Crystal-Meth-Produzenten

Laut eigenen Aussagen hat der Beschuldigte in diesem Labor «geringfügige Mengen» Crystal Meth hergestellt. (Bild: Zuger Polizei)

Nach dem Strafgericht hat nun auch das Zuger Obergericht eine Freiheitsstrafe gegen den norwegischen Drogen-Produzenten aus Oberägeri verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Januar fand die Berufungsverhandlung vor dem Zuger Obergericht gegen den Crystal-Meth-Produzenten statt (zentralplus berichtete). Der gebürtige Norweger soll in seiner Wohnung im zugerischen Oberägeri die Droge Metaamphetamin, besser bekannt unter dem Namen «Crystal Meth, hergestellt haben. Er beteuerte vor dem Gericht seine Unschuld. Er habe den Stoff zum Eigengebrauch und aus wissenschaftlichem Interesse hergestellt.

Nun liegt das Urteil vor: Das Obergericht hält die Beiden für schuldig. Für den 43-jährigen Norweger sowie seine Gehilfin aus Thailand wurden Gefängnisstrafen von 18 Monaten auf Bewährung verhängt, berichtet «Radio Pilatus».

Für den Mann wurde eine Geldstrafe von fast 2'000 Franken verhängt und er muss Verfahrenskosten von fast 45'000 Franken übernehmen. Bei der Frau beträgt die Geldstrafe rund 4'500 Franken auf Bewährung. Die Verfahrenskosten für die Gehilfin belaufen sich auf rund 10'000 Franken. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Zuvor hatte schon das Strafgericht Freiheitsstrafen von 18 Monaten auf Bewährung und Geldstrafen ausgesprochen (zentralplus berichtete). Gegen das Urteil wehrten sie sich nun ohne Erfolg.

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