Der Oberägerer Meth-Hersteller stand vor Gericht

Das Methlabor sei bloss ein «aussergewöhnliches Hobby» gewesen

Im Frühling 2018 wurde in Oberägeri ein Crystal-Meth-Labor ausgeräumt.

(Bild: Zuger Polizei)

Weil er die Droge Meth herstellte und dieses verkaufen habe wollen, sass am Dienstag ein norwegischer Investmentbanker aus Oberägeri vor Gericht. Mitangeklagt ist auch eine Thailänderin, die sich zudem die Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erschlichen hat.

Der norwegische Investmentbanker aus Oberägeri, der Methamphetamin hergestellt hat und im April letzten Jahres aufgeflogen war, stand am Dienstag vor Gericht. Der Staatsanwalt wirft ihm vor, sein Labor deshalb gebaut zu haben, weil er im grösseren Stil Crystal Meth habe herstellen wollen, um dieses zu verkaufen.

Der Norweger hat seine Arbeitsstelle verloren und sich infolgedessen hoch verschuldet. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass er deshalb Anfang 2016 entschied, ein «Drogenlabor» im Untergeschoss seiner Wohnung einzurichten. Das grundlegende Fachwissen dazu habe er aufgrund seines Wahlfaches erlangt, als er in Harvard Wirtschaft studierte.

Komplizin mit Kontakt zur Drogenszene

Den Entschluss dazu habe er gemeinsam mit einer thailändischen Frau gefasst, die von Beginn an beim Aufbau des «Drogenlabors» dabei gewesen sei.

Diese Frau habe gute Kontakte zur Drogenszene gehabt und daher die Aufgabe, das Crystal Meth zu verkaufen und den Norweger bei Dealern vorzustellen. Zusammen hätten sie das Labor immer weiter ausgebaut. Insgesamt habe er 30’000 Franken dafür investiert.

Probeverkäufe an Drogenparty

Ende 2016 bis Anfang 2017 ist es den beiden gelungen, 40 Gramm Meth herzustellen. Kurz davor haben sie bereits 400 Milligramm des Vorläuferstoffes 2CB hergestellt. Die Thaländerin habe den Norweger daraufhin an eine Party in Dietikon mitgenommen, wo dieser 3 Gramm der selbsthergestellten Ware verschiedenen Dealern zum Probekauf angeboten haben soll.

Ab Ende 2017 sei das «Drogenlabor» so weit gewesen, dass die beiden im grösseren Stil Methamphetamin hätten herstellen können. Durch die Polizei wurde das Labor allerdings im April 2018 aufgedeckt (zentralplus berichtete).

Unter Meth am Steuer

Dabei sind rund 350 Gramm Phenyl-2-Propanon (P2P) gefunden worden, woraus etwa 350 Gramm Methamphetamin hätten hergestellt werden können. Dies hätten die beiden auch vorgehabt, um es später zu verkaufen, so die Staatsanwaltschaft.

Damit nicht genug. Der Investmentbanker war im Februar 2018 in den frühen Morgenstunden erwischt worden, als er unter Einfluss von Meth ein Fahrzeug lenkte. Dass er das nicht hätte tun dürfen, ist dem Norweger durchaus bewusst.

Eifersüchtige Frau wollte sich verletzen

Er relativierte vor Gericht jedoch, dass er damals so schnell wie möglich habe nach Hause fahren wollen, da seine Partnerin angedroht hatte, sich aus Eifersucht etwas anzutun.

Bezüglich finanzieller Notlage argumentierte der Norweger, dass ein Verfahren gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber hängig sei. Bei dessen Abschluss würde er genug Geld zugesprochen bekommen, um sich aus seiner finanziellen Notlage zu befreien.

Der Chemieliebhaber

«Ich habe immer durchaus andere, rationalere Lösungen gehabt, als ein Drogenlabor aufzuziehen, um aus meiner misslichen Lage herauszukommen», so der Norweger. Er habe schon früher mit der Konstruktion des Labors begonnen. Dies aber nicht, um Drogen herzustellen, sondern weil er ein allgemeines Interesse an Chemie habe.

Wie sein Anwalt ausführte, würden dies auch die über 13’000 Seiten auf dem PC des Investmentbankers belegen, die alle von Chemie handeln und bei denen nur die wenigsten mit Drogen zu tun hätten. Auch das Labor könne nicht als «Drogenlabor» bezeichnet werden, weil es vielem mehr als nur der Herstellung von Drogen diene. Ausserdem wären über 200 verschiedene chemische Substanzen festgestellt worden, für Meth brauche man aber nur fünf bis zehn, so der Norweger.

Er zweifele ausserdem an den Ausführungen, gemäss denen aus den 350 Gramm P2P 350 Gramm Meth hätten hergestellt werden können, und rechnete dem Gericht vor, dass daraus maximal 30 Gramm reines Methamphetamin hätten produziert werden können.

Geliebte oder Gehilfin?

Eine noch etwas andere Ansicht hatte die ebenfalls angeklagte Thailänderin, die in Fussfesseln im Gerichtssaal erschien. Sie befindet sich seit September im vorzeitigen Strafvollzug. Laut ihr hatte sie eine Liebesbeziehung mit dem Norweger und habe ihm nicht wie von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen mehrmals Drogen, darunter Meth und Javapillen, verkauft und Extasy geschenkt. Sie habe ihm lediglich mehrmals Meth besorgt, dass er brauchte und mit ihr zusammen konsumierte.

Bei der Hilfe im Labor habe sie nie eine Ahnung davon gehabt, was darin entstehen soll, und habe ihn sofort verlassen und den Kontakt abgebrochen, als sie herausgefunden habe, dass er darin Meth für den Verkauf produzieren wolle.

Früher als Mann eine Zürcherin geheiratet

Die Thailänderin wird ausserdem wegen mehrfacher Täuschung der Behörden angeklagt. Sie habe, damals vor dem Gesetz noch als Mann, eine Zürcherin geheiratet und sei so an eine Aufenthaltsbewilligung gelangt. Diesen Vorwurf der Staatsanwaltschaft stritt sie nicht ab, gab jedoch an, sie sei von einem organisierten Menschenhandelskreis dazu verdonnert worden und auch über diesen in die Schweiz gelangt. In ihrer Abschlussrede entschuldigte sie sich für ihr Verhalten und bat darum, in der Schweiz bleiben zu dürfen.

Der Norweger betonte nochmals, er sei kein Drogendealer. «Ich habe eine schwierige Situation, aber die bewältige ich durch die Lösung meines Problems mit meinem ehemaligen Arbeitgeber», sagte er.

«Das ist keine Walter-White-Geschichte, sondern ein aussergewöhnliches Hobby.»

Angeklagter Meth-Laborant aus Oberägeri

«Ich liebe Chemie, ich bin vielleicht der einzige im Kanton Zug, der ein Labor hatte, aber es geht hier nicht um eine Walter-White-Geschichte, sondern lediglich um ein aussergewöhnliches Hobby», so der Angeklagte.

Der Staatsanwalt hatte für den Norweger bei dessen Worten, «vielleicht hätte man beim Ankläger ermitteln sollen, welche Substanzen er heute Morgen zu sich genommen hat», nur ein Kopfschütteln übrig.

Urteil in einer Woche

Der Investmentbanker erinnerte ausserdem an seine Familie. An die Tochter, die in Luzern zur Schule geht, die Frau und den fünfjährige Sohn, der sein ganzes Umfeld hier habe. Es sei also nicht zumutbar, ihn auszuschaffen.

Der Staatsanwalt blieb bei seiner Meinung und konnte weder durch die Anwälte noch durch die Angeklagten selbst von etwas anderem überzeugt werden. Am Donnerstag werden die Strafrichterinnen sich beraten. Die Urteilsverkündung findet am Dienstag in einer Woche statt.

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