Bundesgericht bestätigt Urteil

Luzerner, der seine Schwester vergewaltigte, muss ein halbes Jahr ins Gefängnis

In den meisten Fällen kennen die Opfer eines sexuellen Missbrauchs den Täter. (Bild: Screenshot Präventionsvideo www.zukrass.ch)

Ein Mädchen wird jahrelang immer wieder von ihrem Bruder vergewaltigt. Als sie ihr Schweigen endlich bricht, schützt die Familie den Täter. Nun holen ihn seine Taten ein: Er muss ins Gefängnis. Wenn auch nur ein halbes Jahr.

Als er sie das erste Mal vergewaltigt hat, war sie noch keine zwölf Jahre alt. Danach kam er immer wieder nachts zu ihr ins Bett. Wenn sie sich wehrte, hielt ihr fast vier Jahre älterer Bruder sie fest. Manchmal liess er sich vertreiben. Oftmals nicht. Zeitweise kam es wöchentlich zum erzwungenen Geschlechtsverkehr zwischen den beiden.

Nach ein paar Monaten vertraut sich das Kind seinen Eltern an. Doch die reagieren nicht. Der Missbrauch geht weiter. Als sie 15 Jahre alt ist, unternimmt sie einen neuen Versuch und spricht mit ihrer Lehrerin darüber, was ihr zu Hause angetan wird. Doch die ist überfordert. Sie habe den Fall «möglichst schnell» an die Schulpsychologin weitergegeben, gibt sie zu Protokoll. Auf die Idee, die Polizei einzuschalten, kommt sie nicht.

Das Mädchen wird von allen im Stich gelassen. Die Schulpsychologin betrachtet es «nicht als ihre Aufgabe», mit dem Mädchen über die Vorwürfe zu sprechen. Auch ein Familientherapeut, der einige Jahre später von dem Missbrauch erfährt, unternimmt nichts. Das Mädchen macht 2013 einen Suizidversuch. Ein Jahr später schafft sie es, ihren Bruder anzuzeigen.

Der Bruder hat bis zuletzt kein Einsehen

Ein Grossteil der Straftaten ist zum Zeitpunkt der Anklageerhebung bereits verjährt. Doch sowohl das Kriminalgericht wie auch das Kantonsgericht haben keinen Zweifel daran, dass der Luzerner seine heute 28-jährige Schwester in ihrer Jugend mehrfach vergewaltigt hat. Sie schilderte die Taten «schlüssig, nachvollziehbar und über Jahre hinweg widerspruchsfrei».

Der Bruder hat bis zuletzt kein Einsehen. Vor dem Kriminalgericht fordert er einen Freispruch. Als dieses ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt – ein halbes Jahr davon soll er absitzen, der Rest wird zur Bewährung ausgesetzt – kann er dies nicht akzeptieren. Er zieht den Entscheid weiter ans Kantonsgericht.

Dieses hält eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten für angemessen. Weil die Staatsanwaltschaft es aber verpasst hat, eine Anschlussberufung einzulegen, bleibt es beim milderen Urteil (zentralplus berichtete). Dennoch riskiert der inzwischen 32-Jährige den Weiterzug ans Bundesgericht.

Hier erhalten Opfer von Straftaten Hilfe
Opfer von Sexualstraftaten finden Hilfe bei der Opferberatungsstelle des Kantons Luzern. Sie ist da für Menschen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sind. Sie bietet Unterstützung bei der Bewältigung solcher Situationen und bei der Durchsetzung der Opferrechte im Straf- und Opferhilfeverfahren. Informationen findest du auch online, beispielsweise unter www.zukrass.ch

Das Ganze droht von vorne zu beginnen

Dort beantragt er, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wird. Damit würde der ganze Instanzenzug von vorne beginnen – eine weitere Zumutung für das Opfer. Das Argument des Beschuldigten: Die Staatsanwaltschaft habe in der Anklageschrift die Vorwürfe zeitlich ungenau und nicht genügend detailliert umschrieben. Ihm sei nicht klar, um welche sexuellen Übergriffe es sich genau handle.

Das Bundesgericht hat dafür kein Gehör. Ungenauigkeiten in den Zeitangaben seien nicht von entscheidender Bedeutung, wenn für die beschuldigte Person keine Zweifel darüber bestehen, welches Verhalten ihr vorgeworfen werde. «Insbesondere bei Familiendelikten kann nicht erwartet werden, dass über jeden einzelnen Vorfall Buch geführt wird», heisst es im Urteil.

Die Beschwerde wird demnach abgewiesen. Der Luzerner muss sechs Monate ins Gefängnis, die restlichen zwei Jahre werden nur vollzogen, wenn er innerhalb einer Probezeit von zwei Jahren rückfällig wird. Seiner Schwester muss er eine Genugtuung von 15'000 Franken bezahlen.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von G.Baldini
    G.Baldini, 20.01.2020, 14:26 Uhr

    Ich finde das Urteil definitiv
    Z U M I L D E
    denn das Opfer bleibt mit grösster
    Wahrscheinlichkeit das ganze
    Leben traumatisiert !

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  • Profilfoto von Baumann René
    Baumann René, 17.01.2020, 13:12 Uhr

    Das ist absolut unfassbar! Wie kann es sein, dass so viele Leute in diesem tragischen Fall versagt haben? Eltern, Lehrerin, Schulpsychologin, Familientherapeut und schliesslich auch noch die Staatsanwaltschaft! Mein Gott, was haben diese Leute denn für eine Ausbildung genossen. Einfach nur schlimm, dass so etwas bei uns passieren kann!

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