In Luzern werden Sportanlagen geschlossen

Zuger Regierung begrüsst schärfere Massnahmen – Luzern setzt noch einen drauf

Die Öffnungszeiten von Läden und Restaurants müssen in der ganzen Schweiz angepasst werden. (Bild: jal)

Die epidemiologische Lage in der Schweiz beunruhigt die Gesundheitsdirektoren. Sie stellen sich hinter die vom Bundesrat beschlossenen zusätzlichen Schutzmassnahmen. Luzern entscheidet sich zusätzlich für die Schliessung fast aller öffentlicher Freizeitangebote.

Die Gesundheitsdirektionen der Kantone Zug und Luzern begrüssen den Entscheid des Bundesrates, mit Blick auf die Festtage und die bevorstehenden Winterferien härtere Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu erlassen (zentralplus berichtete). 

Luzern verschärft die Bundesvorgaben sogar. Die Regierung schreibt in ihrer Mitteilung vom Freitagabend, dass im Kanton die «Alarmstufe Rot» herrsche. Der Reproduktionswert liegt aktuell über 1 (1.06). Und: Im Kanton Luzern sind vom 1. November bis gestern Donnerstag 103 Menschen im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben.

Die Spitäler in der Zentralschweiz seien trotz der Verteilung der Intensivpflege-Patienten auf andere Kliniken innerhalb und ausserhalb der Zentralschweiz sehr stark ausgelastet. Es sind gegenwärtig nur noch sehr geringe Kapazitäten verfügbar.

Folgende Regeln wurden in Luzern beschlossen

  • Für das Publikum geschlossen sind: Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen, namentlich Museen, Galerien, Kinos, Casinos, Spielsalons, Bowling- und Billardzentren, Jugendtreffs, Indoor-Sportanlagen wie Turnhallen, Tennishallen, Reithallen, Eissporthallen und Kletterhallen sowie Hallenbäder, Wellnesszentren, Fitnesszentren und Tanzstudios. Bibliotheken, Mediatheken und Archive, ausgenommen für die Ausleihe.
  • Ausnahmen bilden die Nutzung der Sportanlagen durch die obligatorischen Schulen, Leistungssportlerinnen und -sportler, die einem Nationalkader angehören, und Profi-Sportteams; vorbehalten bleiben allfällige Vorgaben des Bundes zu den Öffnungszeiten und zum Betrieb. Offen bleiben dürfen zudem auch Hallenbäder, Fitness- und Wellnesseinrichtungen in Hotels für Hotelgäste.
  • Weiterhin geschlossen bleiben Erotik- und Sexbetriebe, zusätzlich sind neu alle Angebote von Sexarbeit, einschliesslich solcher in privaten Räumlichkeiten und auf der Strasse, verboten.
  • Im Öffentlichen Verkehr ist das Nachtnetz-Angebot der Transportunternehmen auf den Linien des öffentlichen Personenverkehrs einzustellen.
  • Home-Office: Die Arbeitgeberinnen sorgen dafür, dass die Mitarbeitenden ihre Arbeitsverpflichtungen so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen.

Der Luzerner Regierungsrat wird am nächsten Montag, 14. Dezember 2020, über die Härtefallregelung informieren, die der Unterstützung von Unternehmen aufgrund der Covid-19-Pandemie dient.

Auch an den Schulen gibt es aufgrund der derzeitigen Lage weitere einschränkende Massnahmen. Sie betreffen primär Schulanlässe, den Sport- und den Musikunterricht sowie die Hauswirtschaft. Die entsprechenden Schutzkonzepte wurden laut Mitteilung für die verschiedenen Schulstufen aufgrund der aktuellen Beschlüsse angepasst, die bisherigen Massnahmen gelten weiterhin. Es soll laut Bildungsdirektor Marcel Schwerzmann so weit wie möglich auf Fernunterricht verzichtet werden.

«Erneut ein Kraftakt nötig»

Gesundheitsdirektor Guido Graf appelliert an die Bevölkerung: «Es braucht jetzt einen erneuten Kraftakt von uns allen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Fallzahlen deutlich zu senken, sodass auch die Massnahmen baldmöglichst wieder gelockert werden können.»

Die Situation sei insbesondere für jene schwierig, die einen Angehörigen oder eine nahestehende Person im Zusammenhang mit Covid-19 verloren hätten: «Ich spreche diesen Menschen mein tiefstes Beileid aus und wünsche ihnen für die Zeit des Abschiednehmens ‒ insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Festtage ‒ viel Kraft und Zuversicht», so Graf.

Zuger Regierung hält sich noch zurück

In Zug hält man sich derweil trotz einer ähnlichen Situation wie in Luzern zurück. «Mit den vorgeschlagenen Änderungen sind wir überwiegend einverstanden», schreibt der sich zurzeit in Quarantäne befindliche Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister an den Bundesrat. Aufgrund der zu kurzen Frist sei allerdings weder eine konsolidierte Stellungnahme der Zuger Regierung noch eine Absprache mit den anderen Zentralschweizer Kantonen möglich gewesen, was man sehr bedauere. 

Pfister machte in der kurzen Stellungnahme, die zentralplus vorliegt, auch deutlich, dass es der Kanton in dieser Situation für angebracht hält, Restaurationsbetriebe zusätzlich zu unterstützen. Dieser Forderung will der Bund nachkommen und hat angekündigt, die nun besonders betroffenen Branchen zusätzlich zu unterstützen.

Themen
7 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon