Luzerner SVP kritisiert Komitee

Stimmrechtsbeschwerde zu Klima-Gegenvorschlag eingereicht

Was passiert mit dem Gegenvorschlag? Hier lachen die Initianten noch.  Auf dem Bild: Lucas Zurkirchen, Benjamin Koch, Rieska Dommann, Mirjam Fries, Lukas Blaser und Markus Mächler. (Bild: PLU)

Die Stadtluzerner SVP sagt: «Der Gegenvorschlag zur Klima- und Energiestrategie ist irreführend!» Sie beziehen sich auf die Verkehrszahlen im Abstimmungsbüchlein. Diese könne das Stimmvolk falsch interpretieren. Daher reicht die Partei eine Stimmrechtsbeschwerde ein.

Ende September kann die Stimmbevölkerung über die Klima- und Energiestrategie der Stadt abstimmen. Mitte und FDP setzen auf einen gemässigten Gegenvorschlag (zentralplus berichtete). Das Komitee stieg nach anfänglicher Verwirrung in den Abstimmungskampf ein. Und genau diese Verwirrung sorgt nun für eine Stimmrechtsbeschwerde.

Das Komitee «JA! zum Gegenvorschlag» jonglierte schon im Vorfeld mit Zahlen, welche Verwirrung stifteten. Der Stadtrat will mit seiner Klimastrategie den Autoverkehr bis 2040 deutlich reduzieren. Ganze 15 Prozent weniger Autos sollen im Vergleich zu 2010 durch Luzern fahren. FDP und Mitte fanden dies übertrieben und verlangten im Referendum, das Verkehrsaufkommen auf dem Niveau von 2020 zu halten. Da in dem Jahr die Pandemie den Verkehr jedoch lahmgelegt hatte, würde diese Forderung noch weiter gehen als jene der Stadt Luzern (zentralplus berichtete).

SVP: «Diese beiden Versionen sind verwirrend.»

Das Komitee betont, dass es sich bei der Zahl zwar um den Stand des motorisierten Individualverkehrs von 2020 handle, allerdings beziehen sich die Zahlen auf das Jahr 2019. Also auf die Zahlen vor der Pandemie. Diese Zahlen stehen daher auch so im aktuellen Abstimmungsbüchlein.

Die SVP Stadt Luzern findet hingegen: «Diese beiden Versionen sind verwirrend und in den Konsequenzen der Umsetzung stark abweichend.» Und weiter: «Es besteht die Gefahr, dass sich die Stimmbürger auf die Referenzzahl aus dem Jahre 2019 bei ihrer Stimmabgabe abstützen, Parlament und Stadtrat sich jedoch ausschliesslich auf den Referendums-Gesetzestext und somit auf der Referenzzahl 2020 die Umsetzung vornehmen werden.»

Stadtrat hat bis am 12. September Zeit für eine Stellungnahme

Wie geht es mit der Stimmrechtsbeschwerde weiter? Die Abstimmung ist ja schon Ende dieses Monats. Auf Nachfrage bei Dieter Haller, dem Präsidenten der SVP Stadt Luzern wird deutlich, dass es nun schnell gehen muss. «Der Stadtrat hat nun bis am 12. September Zeit für eine Stellungnahme.»

Danach muss der Regierungsrat entscheiden, wie es mit der Stimmrechtsbeschwerde weitergeht. Die SVP rechnet damit, dass diese Beschwerde gutgeheissen wird. Denn die Zahlen in einem Abstimmungsbüchlein müssen schon per Gesetz stimmen. Aus Sicht der SVP ist dies bei der aktuellen Abstimmung nicht der Fall.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hanspeter Flueckiger
    Hanspeter Flueckiger, 08.09.2022, 11:24 Uhr

    Da das Lesen schon Probleme bereiten kann, wird es mit dem Textverständnis noch schwieriger – prakisch unmöglich. Bleibt die Frage, welche Grundvorausetzungen erfüllt sein müssen, dass jemand abstimmen darf? Verfügen vielleicht sechzehnjährige Menschen über das bessere Textverständnis, als die Stammkundschaft derjenigen, welche die Änderung des Stimmrechtsalter auf 16 Jahre derart bekämpfen? Könnte allenfalls eine mögliche Erklärung sein.

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