Luzerner Stadtrat will Wegrecht durchsetzen

Allenwindenkuppe: Im schlimmsten Fall droht die Enteignung

Der Zaun zeigt, wo der Spaziergang endet: die private Allenwindenkuppe in Luzern. (Bild: jwy)

Der Luzerner Stadtrat will sich dafür einsetzen, dass die Allenwindenkuppe – eine Grünfläche mitten in der Stadt – für die Bevölkerung zugänglich wird. Bis heute nämlich sperren sich die Landeigentümer dagegen. Der Stadtrat droht: Sollten die Gespräche im Sand verlaufen, könnte ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden.

Die Allenwindenkuppe mitten in der Stadt Luzern ist der Bevölkerung nicht zugänglich. Dies, obwohl die städtische Wohnbevölkerung 1994 deutlich entschied, dass die gesamte Kuppe der Grünzone zugeteilt werden soll.

Zwei Jahre später verabschiedete der Grosse Stadtrat den «Richtplan Fusswege», darin vorgesehen war auch die Öffnung der Kuppe für die Bevölkerung. Bis heute ist dies jedoch nicht passiert. Und das wiederum nervt die städtische SP/Juso-Fraktion.

Diese hatte deshalb im November letzten Jahres ein Postulat eingereicht mit dem Zweck, mit den Liegenschaftsbesitzern in Verhandlungen über den Landerwerb oder den Erwerb von Fusswegrechten zu treten. Dies, damit die Allenwindenkuppe wenigstens zu einem Teil der Bevölkerung zugänglich gemacht werden könne.

«Sollten die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, wird der Stadtrat gebeten, andere Möglichkeiten zu ergreifen, um die Allenwindenkuppe der Bevölkerung zugänglich zu machen», forderten die Sozialdemokraten.

Die Crux: Für die Erschliessung der Allenwindenkuppe ist Landerwerb oder der Erwerb von Fusswegrechten erforderlich.

«Ein Verhandlungserfolg konnte bis anhin nicht erzielt werden.»

Luzerner Stadtrat

Der Luzerner Stadtrat sieht die Sache ähnlich und nimmt das Postulat entgegen.

Wie der Stadtrat nun in seiner Stellungnahme schreibt, habe dieser bereits vor der Einreichung des Postulats Gespräche mit den Liegenschaftseigentümern der betreffenden Grundstücke geführt und entsprechende Vorschläge vorgestellt. Bloss: «Ein Verhandlungserfolg konnte bis anhin nicht erzielt werden.»

Ein Fussweg hätte mehrere Vorteile

Die Bau- und Zonenordnung (BZO) erlaube die Errichtung von Fusswegverbindungen als nutzungsbezogene Infrastrukturbauten auf der Allenwindenkuppe ausdrücklich. Und sieht darin grosses Potenzial: «Eine Aufwertung liesse sich über die Neuanlage artenreicher Blumenwiesen, die Pflanzung von Hochstammobstbäumen und Wildhecken sowie die Schaffung von Kleinstrukturen realisieren», so die Exekutive weiter.

Einerseits werde damit dem einen Zweck von Grünzonen – der Erhaltung von Freiflächen im Baugebiet – entsprochen. Ebenso werde der damalige Volkswillen, die Allenwindenkuppe als Ganzes erhalten zu wollen, respektiert.

Auf Spiel- und grossdimensionierte Aufenthaltsflächen soll bewusst verzichtet werden. Dies, damit keine übermässigen Immissionen wie Lärm oder Littering entstehe.

Gespräche sollen notfalls mittels Mediation stattfinden

Wie gehts nun weiter? Sollte das Postulat der SP/Juso-Fraktion überwiesen werden, sei der Stadtrat bestrebt, mit den betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dafür sollen die bisher erfolgten Verhandlungen fortgeführt werden. «Allenfalls mittels Mediation», so der Stadtrat.

Auch mit den Eigentümern der Bergstrasse 30 und 32 – mit ihnen hat man das Gespräch noch nicht gesucht – sollen die Verhandlungen aufgenommen werden.

Droht die Enteignung zur Durchsetzung des Wegrechtes?

«Bleiben die Verhandlungen ohne greifbares Ergebnis, lässt sich die Öffnung der Allenwindenkuppe für die Bevölkerung nur über ein Enteignungsverfahren bewerkstelligen», droht der Stadtrat.

Dies betreffend der Einhaltung der Wegrechte. «Hingegen sieht der Stadtrat die Möglichkeit einer Landenteignung nicht.» So soll das Eigentum der Allenwindenkuppe bei den gegenwärtigen Eigentümern bleiben.

Vor der Einleitung eines Enteignungsverfahrens betreffend der Eintragung von Wegrechten seien auf jeden Fall die Voraussetzungen einer solchen Enteignung zu prüfen. Erst danach lege der Stadtrat weitere Schritte fest.

Petitionäre hoffen, dass die Eigentümer einlenken

Auf Anfrage von zentralplus äussert sich Petitonär Mario Stübi wie folgt zur Stellungnahme der städtischen Exekutive: «Wir begrüssen die Haltung des Stadtrats, dass er den Dialog mit den Eigentümern aufrecht hält und auf dem Verhandlungsweg eine Lösung finden will, die im Sinne der Stadtbevölkerung ist.»

Der SP-Grossstadtrat weiter: «Wir hoffen, dass diese Strategie erfolgreich sein wird. Enteignungen sind unschöne Verfahren und sollen das letzte Mittel bleiben, weswegen wir auf das Einlenken der Eigentümer zählen.»

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