Gesetzesgrundlage fehle

Luzerner Regierung will von Uber-Verbot nichts wissen

Die SP will Uber verbieten, die Luzerner Regierung nicht. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Die SP hat den Luzerner Regierungsrat aufgefordert, ein Verbot des Fahrdienstes Uber zu prüfen – und rechtliche Schritte gegen den Anbieter einzuleiten. Dies greife in die Wirtschaftsfreiheit ein, macht die Regierung nun geltend.

Ein Verbot gegenüber Uber würde die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit tangieren, schreibt die Luzerner Regierung in ihrer Vorstossantwort. Gemäss Bundesverfassung sind Einschränkungen von Grundrechten zwar grundsätzlich möglich – aber nur wenn es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt.

«Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Im Bundesrecht gibt es keine gesetzliche Grundlage für ein solches Verbot. Auch das Luzerner Recht kennt keine Grundlage», so die Regierung. Das Uber-Verbot im Kanton Genf basiere hingegen auf einer kantonalrechtlichen Bestimmung.

Kanton Luzern wartet auf den Bund

Da sich solche Plattformen national und international verbreiten und deren Bedeutung weiter zunehmen dürfte, spricht sich der Regierungsrat eher für neue Regeln statt für Verbote aus. Der Bund sei bereits daran, in einem Bericht konkrete Optionen hierzu zu prüfen.

Der Bundesrat wollte bis Ende 2019 seine Vorschläge dem Parlament unterbreiten. Der Bericht und die parlamentarische Beratung hierzu wurden allerdings verschoben.

«Wir verfolgen die nationalen und kantonalen Entwicklungen – wie das am 9. Februar 2020 vom Zürcher Stimmvolk angenommene neue Taxigesetz – mit Interesse», schreibt die Regierung. Sie lehnt die Forderung des SP ab. «Aufgrund des aktuellen Stands der Dinge und aufgrund unseres Verständnisses der Wirtschaftsfreiheit sehen wir momentan keinen Handlungsbedarf für den Kanton Luzern.»

Sind Uber-Faherinnen Angestellte?

In einem weiteren Vorstoss wollte die SP von der Regierung wissen, ob die Uber-Fahrer im Sinne des Gesetzes Angestellte der Uber Switzerland GmbH sind – mit den entsprechenden Rechnen. Die Luzerner Regierung schreibt dazu, dass die Suva und die Ausgleichskassen anderer Kantone die Fahrerinnen im Jahr 2016 als Arbeitnehmende der Uber Switzerland GmbH mit Sitz in Zürich qualifiziert hätten.

Die Firma wehrte sich juristisch dagegen, Die Verfahren sind beim Zürcher Sozialversicherungsgericht noch hängig. «Damit ist rechtlich noch nicht geklärt, dass die Uber-Fahrerinnen und -Fahrer in der Schweiz Arbeitnehmende der Uber Switzerland GmbH sind», so die Regierung. Sobald dieser Punkt rechtskräftig entschieden sei, werde die Ausgleichskasse Luzern das Urteil umsetzen.

Themen
0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon