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Wer seine Angehörigen pflegt, soll eine Anerkennung erhalten. Die Mitte fordert Steuerrabatte, die Regierung schlägt Gutscheine und eine Zulage vor. Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) spricht sich für Letzteres aus.
Pflegende Angehörige sollen eine Anerkennung erhalten, darüber sind sich die Mitte und die Luzerner Regierung einig. Die GASK schlägt sich nun auf die Seite der Regierung. Diese schlägt eine Anerkennungszulage von 800 Franken und einen 1200 Franken Entlastungsgutschein vor. Ursprünglich hat die Mitte (damals CVP) mit ihrer Privatpflege- und Betreuungsinitiative einen Steuerabzug verlangt.
Die Mitte-Forderung findet die Mehrheit der GASK jedoch nicht sinnvoll. «Davon würden Personen mit geringen Einkommen kaum profitieren.» Auch verkompliziere der Abzug das Steuersystem unnötig. Einer Minderheit der Kommission geht jedoch der Gegenentwurf zu wenig weit, da die Hürden für die Zulage-Berechtigung zu starr und zu hoch sind. Die Regierung schätzt, dass etwa 3000 Personen von den Zulagen profitieren würden (zentralplus berichtete).
Einen Antrag hat die GASK trotzdem: Die Regierung soll den Kreis der Personen, die von den Anerkennungszulagen profitieren können, ausweiten. «So sollen auch Privatpflege und Betreuung innerhalb einer engen Nachbarschaftsbeziehung oder in anderen angehörigen-ähnlichen Verhältnissen berücksichtigt werden.»
Der Ball liegt als Nächstes beim Kantonsparlament. Dieses wird die Botschaft voraussichtlich an der November-Session besprechen.
- Medienmitteilung Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit
- Antrag der GASK
- Botschaft der Regierung zum Gegenentwurf
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