Wertschätzung für pflegende Angehörige

Luzerner Regierung muss Gegenvorschlag erarbeiten

Eine Initiative der CVP Luzern will pflegende Angehörige unterstützen. (Bild: fotolia.com)

Die Arbeit von pflegenden Angehörigen soll besser honoriert werden. Der Luzerner Kantonsrat verlangt deshalb einen Gegenvorschlag zur Pflege- und Betreuungsinitiative der CVP.

Wer Angehörige pflegt, leistet wertvolle Arbeit – und soll deshalb steuerlich entlastet werden. Das verlangt die Luzerner CVP mit einer kantonalen Initiative.

Die Regierung lehnt die Forderung ab, weil sie in ihren Augen falsche Anreize schafft und das Steuersystem verkompliziert. Sie wollte die Vorlage ursprünglich ohne Gegenvorschlag an die Urne bringen (zentralplus berichtete).

Anliegen zu wichtig, um es zu ignorieren

Doch der Kantonsrat hat ihn am Montag zurückgepfiffen. Er hat die Volksinitiative an den Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, einen direkten Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Auch das Parlament erachtet den geforderten Steuerabzug als falsche Lösung, um die unentgeltliche Arbeit zu honorieren. Es hält die private Pflege und Betreuung jedoch für unterstützungswürdig. Die Regierung muss nun einen Vorschlag machen, wie sie Personen, die beispielsweise ihren dementen Vater oder die pflegebedürftige Schwester betreuen, künftig unterstützen will. Die CVP hat in Aussicht gestellt, ihre Initiative – je nach Ausgestaltung dieses Gegenvorschlags – allenfalls zurückzuziehen.

Frühere Infos zu Prämienverbilligung

Weiter hat der Kantonsrat am Montag in erster Lesung das Prämienverbilligungsrecht an das geänderte Bundesrecht angepasst. Versicherte können damit früher über ihren Anspruch informiert werden. Die Änderungen sollen am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

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