Ausweispflicht im Internet

Darum kämpft Stefan Thöni gegen das Jugendschutzgesetz

Stefan Thöni wehrt sich gegen die Ausweispflicht im Internet, die das neue Jugendschutzgesetz seiner Meinung nach mit sich bringen wird. (Bild: Pixabay / zvg)

Unter Hochdruck sammelt die Piratenpartei derzeit Unterschriften gegen das Jugendschutzgesetz. Vorne dabei: Der Zuger Parat-Politiker Stefan Thöni. Hier liest du, warum er gegen das «internetfeindlichste Gesetz Europas» kämpft.

«Geht es um Jugendschutz oder Glücksspiel im Internet, kann es plötzlich nicht genügend Verbote und Regeln geben», schreibt das Schweizer Magazin für Tech-Journalismus «DNIP». Gar als «internetfeindlichstes Gesetz Europas» bezeichnen die Autorinnen das neue Jugendschutzgesetz. Um zu verhindern, dass dieses eingeführt wird, sammelt unter anderem die Zuger Partei Parat derzeit Unterschriften.

Ausweispflicht auf Instagram, Netflix und YouTube

Einer der Köpfe dahinter: Der in Zug bestens bekannte Politiker Stefan Thöni. Ihn stört, dass mit dem neuen Jugendschutzgesetz Alterskontrollen für Plattformen wie Instagram, Netflix, TikTok, Twitch oder YouTube vorgeschrieben werden.

«Das Gesetz fordert eine Altersverifikation vor der ersten Benützung der Plattform», so Thöni. Also auch, wenn jemand gar nicht vorhat, sich Bilder oder Filme anzusehen, die für Kinder ungeeignet wären. «Das führt dazu, dass sich jeder Konsument auf Youtube einloggen muss, um zum Beispiel ein Dokumentarvideo zu schauen.»

Es gibt (noch) keine Alternative zur Ausweiskopie

Das Problem: Alterskontrollen können heute nur mit Kopien von amtlichen Ausweisen durchgeführt werden. «Damit werden den Techgiganten unnötigerweise Ausweisdaten geliefert», kritisiert Thöni. Das könnte unerwünschte Nebenwirkungen haben, wie auch der Schweizer Medienanwalt Martin Steiger findet.

Er warnt: «Die Plattformen, meist in den USA oder gar in China daheim, würden damit amtlich bestätigte und entsprechend wertvolle Daten über alle Nutzer erhalten.» Diese seien ein interessantes Angriffsziel für Kriminelle. «Datenlecks zeigen, dass unsere Nutzerdaten selbst bei etablierten Plattformen wie Facebook, LinkedIn oder Twitter nicht sicher sind», so Steiger.

Medienanwalt fordert: Zuwarten!

Aus Sicht der Medienanwalts sollte das neue Jugendschutzgesetz – mindestens in den umstrittenen Teilen – nicht in Kraft gesetzt werden, bevor die E-ID eingeführt ist. Also frühstens 2025. «Die E-ID hätte den Vorteil, dass lediglich der Status ‹Älter als n Jahre› oder auch nur ‹volljährig› übermittelt werden könnte. Es wäre nicht erforderlich, sonstige Angaben gegenüber den Plattformen offenzulegen», so Steiger.

Thöni weist wie Steiger darauf hin, dass das Gesetz die Nutzung der Ausweisdaten nicht explizit auf die Altersverifikation beschränkt. «Ein Anbieter darf also in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen reinschreiben, dass die Daten für Werbezwecke genutzt werden», sagt Thöni. Was nicht im Interesse der User sein könne.

Landen Kinder und Jugendliche auf den Schmuddelseiten?

Der Zuger Politiker findet das Jugendschutzgesetz auch aus pädagogischer Sicht unsinnig. Kleine Kinder müssen ständig beaufsichtigt werden, wenn sie draussen spielen. Was in der «realen Welt» gilt, gelte auch im Internet: Kinder müssen ihre eigenen Erfahrungen machen können.

«Wenn kleine Kinder Medien aus dem Internet konsumieren, sollte ein Elternteil oder vielleicht ein älteres Geschwister daneben sitzen. Grössere Kinder und Jugendliche sollten nicht technisch kontrolliert werden, sondern durch Gespräche mit ihren Eltern und auch durch eigene Fehler Medienkompetenz erlangen», findet Thöni. Das neue Jugendschutzgesetz sei kein geeignetes Mittel, um Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Inhalten zu schützen.

Thöni fürchtet vielmehr das Gegenteil: «Das neue Jugendschutzgesetz führt dazu, dass Kinder und Jugendliche statt der einigermassen sauberen Ecken des Internets, wo die Ausweispflicht gelten wird, vermehrt wirklich ungeeignete Inhalte  von unkontrollierbaren Schmuddelseiten konsumieren werden.»

Jugendschutz – unabhängig vom Kanal

Ganz anders sieht der Zuger FDP-Politiker Matthias Michel die Sache. Er hat im Ständerat für das neue Jugendschutzgesetz gestimmt. Es gebe Filme, die für Kinder ungeeignet sind und deshalb erst ab Alter 16 oder 18 zugelassen sind, schreibt er auf Anfrage.

«Die meisten Filme werden heute aber digital über Abrufdienste oder über Plattformen angeschaut. Hier sollen dieselben Jugendschutzvorschriften gelten», findet der Zuger Ständerat. «Es kann ja nicht sein, dass Filme nur in Kinos für Kinder oder Jugendliche verboten sind, nicht aber, wenn sie auf anderen Kanälen angeschaut werden.»

Nur Thomas Aeschi votierte gegen das Jugendschutzgesetz

Das Gesetz schreibe nicht vor, ein Ausweiskopie einzureichen, wie das von den Gegnern kolportiert werde. «Wie die Alterskontrolle technisch umgesetzt wird, ist Sache der Anbieter.» Für die neuen Alterskontrollen sei eine Ausweiskopie zwar denkbar, aber auch andere Formen, wie sie in Zukunft eine E-Identität ermöglicht.

Im Parlament war die Vorlage wenig umstritten. Sie erreichte im Ständerat eine Zustimmung von 88 Prozent, im Nationalrat 68 Prozent (zentralplus berichtete). Von den Zuger Vertretern im nationalen Parlament stimmte einzig Thomas Aeschi gegen das Jugendschutzgesetz. Allerdings gab es durchaus auch einige FDP-Mitglieder, die im Nationalrat dagegen votierten.

Einmischung in die Erziehung: Ist das noch liberal?

«Einige Liberale möchten die Verantwortung für den Medienkonsum allein bei den Eltern belassen, konsequenterweise müssten dann aber die bisher anerkannten Regeln in Kinos abgeschafft werden», schreibt Matthias Michel dazu. «Mit meinen Erfahrungen als Vater muss ich sagen, dass ich froh bin, wenn Eltern durch klare Alterskennzeichungen in ihrer Erziehungsarbeit unterstützt werden.»

Die Referendumsfrist läuft kommenden Donnerstag aus. Ob es zustande kommt, ist offen. «Wir sind sehr zuversichtlich», schreibt Pascal Fouquet, Mediensprecher des Referendumskomitees, auf Anfrage. «Leider wurde von allen anderen Parteien das Thema ignoriert, obwohl das Gesetz so offensichtlich eine massive Verletzung unserer digitalen Integrität ist. Privatsphäre und Datenschutz wird von diesen offensichtlich nicht wirklich ernst genommen.»

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Marco
    Marco, 14.01.2023, 09:49 Uhr

    Wie wenn ein(e) 14 oder 15 jährige(r) nicht die Ausweiskopie eines Elternteils hochladen könnte, und dann die eigene Mail-Adresse und TelefonNr. angeben könnte um sich zu verifizieren.

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