Stadt Zug erfreut

Bis 160’000 Franken Jahreslohn gibts Kita-Kosten-Hilfe

Kita wird in Zug für viele günstiger. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Zuger Eltern können Betreuungsgutscheine für die Kita beantragen. Weil die Kita nun teurer ist, dürfen die Eltern dafür auch mehr verdienen.

Ab Anfang Jahr müssen einige Zuger Eltern weniger für Kita-Plätze zahlen. Der Stadtrat erachte die Mehrkosten von 1,2 Millionen Franken als sinnvolle Investition, heisst es in einer Mitteilung der Stadt. Von den Betreuungsgutscheinen profitieren können alle Familien mit einem jährlichen Einkommen bis 160'000 Franken und einem Vermögen von weniger als 500'000 Franken (zentralplus berichtete).

Zusätzlich will Zug auch die Kitas finanziell besser unterstützen – mittels Erhöhung des Vollkostensatzes von 128 auf 140 Franken pro Tag. Damit einige Vollkostenzahler aufgrund dieser Erhöhung nicht mehr zahlen müssten, werde das Maximaleinkommen für die Betreuungsgutscheine von 120'000 auf 160'000 Franken erhöht, so die Stadt.

Der Vorsteher des Bildungsdepartments, Stadtrat Etienne Schumpf, freut sich über die rasche Umsetzung des Vorhabens: «So kommen wir unserem Ziel für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot und erschwingliche Betreuungskosten ein grosses Stück näher.» An seiner Sitzung vom 5. Dezember hat das Stadtparlament das Budget 2024 und damit auch die Kita-Kosten-Entlastung durchgewunken.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung der Stadt Zug
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3 Kommentare
  • Profilfoto von Petra
    Petra, 08.12.2023, 08:19 Uhr

    Und wieder sind die Kinderlosen und jene Familien, welche sich organisieren können und den Staat nicht abschröpfen, die Beschissenen

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  • Profilfoto von Philipp
    Philipp, 07.12.2023, 21:14 Uhr

    Schon krass. Die mit 160‘00 Einkommen kriegen Kitagelder und ich mit 48‘000 nicht mal 1 Franken Prämienverbilligung. Als Kinderloser ist man die Milchkuh der Nation.

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  • Profilfoto von Richard Scholl
    Richard Scholl, 07.12.2023, 19:18 Uhr

    Ach Gott, die Umverteilerei ist das grösste Hobby unserer gewählten Parlamentarier. Allein, man kann nur verteilen, wenn jemand etwas zum Verteillen zwangsmässig liefert. siehe AHV , siehe KVG, siehe Finanzausgleich siehe SBB usw.

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