Zuger Plakataffäre: Einzelrichter spricht Jungparteien schuldig
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Aufgrund einer superprovisorischen Verfügung des Kantonsgerichts hängen die Plakate in Zug nun zensiert.
(Bild: zvg)Die Plakate der Zuger Juso und jungen Alternative zur Wohnrauminitiative seien irreführen und ehrverletzend, urteilt der Einzelrichter in erster Instanz. Das kommt die Jungparteien teuer zu stehen.
Die Zuger Plakataffäre geht in die nächste Runde: Der Einzelrichter hat in erster Instanz entschieden, dass die Plakate der Jungparteien Juso und junge Alternative Die Regierungsräte Michel und Tännler in ihrer Ehre verletzte. Dies berichtete die Zuger Zeitung am Freitag.
Auf den Plakaten der Jungparteien zur Wohnrauminitiative waren die beiden Regierungsräte Michel und Tännler zu sehen, denen Geld aus den Aktentaschen quoll. (zentralplus berichtete) Zusätzlich war ihr jährliches Gehalt ausgewiesen.
Die Plakat-Aktion kommt die Jungparteien nun teuer zu stehen: Einerseits müssen sie die Gerichtskosten von 4000 Franken begleichen sowie eine Parteienentschädigung an Tännler und Michel von 7500 Franken bezahlen. Der Entscheid ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht des Kantons Zug weitergezogen werden.
Der Einzelrichter argumentierte, dass die Plakate irreführend, ehrverletzend und herabsetzend seien. So impliziere der überquellende Geldkoffer, dass sie sich auf Kosten der Allgemeinheit berreicherten, zudem lege der Slogan «Ja am 21. 5. zu bezahlbarem Wohnraum für Zug» fälschlicherweise nahe, dass die zwei Politiker für die Annahme Initiative seien.
Die Plakate wurden im April kurz nach ihrer veröffentlichung von einer Superprovisorischen Verfügung wieder verboten. (zentralplus berichtete)
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