Anzeige gegen Zuger Firma

«Wucher»-Masken kamen auch im Kanton Zug zum Einsatz

Hunderttausende Schutzmasken des Typs FFP-2 soll die Zuger Firma dem Bund verkauft haben. (Bild: Pexels/Markus Winkler)

Das Militär hat während der ersten Welle der Corona-Pandemie einer Zuger Firma für 22 Millionen Franken Masken abgekauft. Weil das «Wucher» sei, erstattete ein Luzerner Jurist Strafanzeige. Wie sich nun zeigt, war der Einsatz der Masken auch nicht bewilligt.

Die Schweizer Armee hat im Zuge der ersten Coronawelle im Frühjahr 2020 Schutzmasken der Zuger Firma Emix GmbH im Wert von 22 Millionen Franken gekauft. Zu überhöhten Preisen. Während der Durchschnittspreis dieses Maskentyps bei 4.25 Franken lag, berappte die Armee rund das Doppelte (zentralplus berichtete).

Daraufhin hat der Luzerner Anwalt Loris Fabrizio Mainardi Strafanzeige wegen Wuchers eingereicht – vergebens, wie sich nun zeigt. Dass eine Strafanzeige eingegangen sei, bestätigte Judith Aklin, Kommunikationsverantwortliche der Zuger Strafverfolgungsbehörden, gegenüber der «Luzerner Zeitung». Aber: «Allerdings ist die Eingabe per E-Mail nicht rechtsgültig. Eine rechtsgültige Strafanzeige hat diese Person bei uns nachfolgend nicht eingereicht.»

Vom Tisch ist die Sache deswegen aber noch nicht, denn wie es seitens der Pressestelle weiter heisst, hätte die Zürcher Staatsanwaltschaft eine weitere Anzeige eingereicht. Weitere Auskünfte können aber aufgrund der Strafprozessordnung nicht erteilt werden.

30'000 Masken im Kanton Zug

Mainardi hat ausserdem herausgefunden, dass die gekauften Masken vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nicht bewilligt waren. Gemäss der Zeitung schrieb das Seco: «dass gestützt auf die Sonderregelung in Artikel 40 der Covid-19-Verordnung 2 keine Bewilligung an einen Inverkehrbringer für die Atemschutzmaske ‹Yeufon FFP2 Face Mask› erteilt wurde.» Somit hätten die Masken vom VBS eigentlich nicht in den Umlauf gebracht werden dürfen.

Im Kanton Zug, wo 30'000 dieser Masken zum Einsatz kamen, verliess man sich auf das Urteil der Armeeapotheke. Im Hinblick auf die fehlende Bewilligung äusserte sich Urs Marti, Leiter des Amts für Zivilschutz und Militär und Chef des Kantonalen Führungsstabes, gegenüber der «LZ»: «Gemäss dem damals uns bekannten Wissensstand und gemäss Aussagen der Armeeapotheke waren diese Masken korrekt deklariert und durften eingesetzt werden.» Zudem hätte man Anfangs 2021 bei der Armeeapotheke noch einmal nachgefragt, ob die Schutzmasken gesundheitsgefährdend gewesen seien. Laut Apotheke war dies nicht der Fall.-

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