Schuldspruch für Autobahnschläger bestätigt

Er bremste auf der Autobahn ein Auto aus und schlug dem Fahrer mehrfach ins Gesicht. Das Kantonsgericht bestätigt nun den Schuldspruch für den 49-jährigen Serben, der 2012 auf der Autobahn handgreiflich wurde.

Im September 2012 fuhr der Verurteilte mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn A2 von Luzern in Richtung Basel. Als ein vor ihm fahrendes Fahrzeug die Überholspur nicht verliess, folgte der Beschuldigte diesem Fahrzeug mit einem Minimalabstand von fünf Metern bei einer geschätzten Geschwindigkeit von 100 km/h. 

Schläge ins Gesicht

Anschliessend wechselte der vordere Lenker auf die Normalspur. Als er den rechten Blinker betätigte, um in den nächsten Rastplatz einzubiegen, überfuhr der Beschuldigte die Sperrfläche, bremste das überholte Fahrzeug aus und brachte dieses auf dem Verzögerungsstreifen zum Stillstand. Anschliessend stieg der Verurteilte aus seinem Wagen, öffnete die Autotür des ausgebremsten Fahrzeugs und schlug dessen Lenker nach verbalen Äusserungen zweimal ins Gesicht.

Während der Weiterfahrt in Richtung Basel überfuhr der Beschuldigte erneut eine Sperrfläche.

1’700 Franken Busse

Das Kantonsgericht bestätigte den Entscheid des Bezirksgerichts Willisau und sprach den 49-jährigen Serben,der Nötigung, der Tätlichkeit und der mehrfachen Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes schuldig.

Es bestrafte ihn mit 40 Tagessätzen Geldstrafe und einer Busse von 1’700 Franken. Zudem hat der Beschuldigte die Verfahrenskosten von rund 7’000 Franken zu tragen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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