Der bestialische Mord in Kriens 2014 warf hohe Wellen. Ein Syrer enthauptete beinahe seine mit ihm zwangsverheiratete Cousine. Der Beschuldigte zog das Urteil der ersten Instanz weiter vor das Luzerner Kantonsgericht. Die Freiheitsstrafe der ersten Instanz wurde um zwei Jahre reduziert.
Das Luzerner Kantonsgericht verurteilt den 43-jährigen gebürtigen Syrer wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Dies geht aus dem Urteil hervor, das am Dienstag im Dispositiv veröffentlicht wurde. Es ist noch nicht rechtskräftig und könnte weiter ans Bundesgericht gezogen werden.
Die Mordtat – was geschah
Am 20. Januar 2014 griff der Verurteilte in einem Haus in Kriens, zu einem Schinkenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge. Er zerrte seine von ihm getrennt lebende Frau ins Kinderzimmer. Seine Frau war seine Cousine, die 2008 mit ihm zwangsverheiratet wurde.
Mit mehreren Messerstichen setzte er dem Leben der 21-Jährigen ein Ende. Es glich einer Enthauptung, einem «Schlachten» – wie der Mörder selbst nach der blutroten Tat gesagt haben soll (zentralplus berichtete).
«Rettung der Ehre»
Der Verurteilte sagte vor dem Richtergremium des Luzerner Kantonsgerichts, dass er den Mord auf Druck seiner in Syrien lebenden Onkel vollzogen hätte (zentralplus berichtete). Er hätte die Ehre seiner Familie widerherstellen müssen.
Seine mit ihm zwangsverheiratete Frau verliebte sich zuvor in einen anderen Mann, mit welchem sie eine Beziehung einging.
Kriminalgericht sprach Freiheitsstrafe von 20 Jahren aus
Das Luzerner Kriminalgericht hatte den Beschuldigten im August 2017 in erster Instanz wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt (zentralplus berichtete).