Syrer vor Luzerner Kriminalgericht angeklagt

Grausamer Mord: Asylbewerber köpfte seine Frau mit Schinkenmesser

In diesem Haus an der Schachenstrasse fand die Tat statt.

(Bild: Google maps/ Montage les)

Ein grausames Delikt ereignete sich im Januar 2014 in Kriens. Ein Mann «schlachtete» seine mit ihm zwangsverheiratete Frau und gleichzeitige Cousine regelrecht. Danach rauchte er eine Zigarette und liess sich festnehmen. Diesen Freitag steht er nun vor Gericht. Die Anklage lautet Mord. Der Täter spricht von Rettung seiner Ehre.

Diesen Freitag steht der Syrer Ibrahim* vor dem Luzerner Kriminalgericht. Er ist des Mordes angeklagt, der Staatsanwalt beantragt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Das Beziehungsdrama spielte sich am 20. Januar 2014 an der Schachenstrasse in Kriens ab (zentralplus berichtete). Das damals 21-jährige Opfer Akilah* befand sich in der Wohnung ihres Bruders. Die Syrerin lebte getrennt von ihrem 17 Jahre älteren Mann Ibrahim mit dem sie 2008 in Griechenland zwangsverheiratet wurde (siehe Box am Ende). Dieser äusserte telefonisch beim Bruder des Opfers den Wunsch, mit den beiden Söhnen (damals 5 und 2 Jahre alt) in Kriens vorbeikommen zu dürfen. Obwohl die Mutter dies ablehnte, machte sich Ibrahim auf nach Kriens.

Opfer, Täter und Kinder in einer Wohnung

Am früheren Nachmittag kam es zum Zusammentreffen. Laut Anklageschrift sprach das syrische Ehepaar in Anwesenheit des Bruders nicht miteinander. Doch dieser verliess schon nach kurzer Zeit die Wohnung, um für eine grössere Wohnung vorzusprechen. Die Familie war nun also alleine in der Wohnung – was sich als äussert verhängnisvoll herausstellen sollte.

Auf dem Weg zur Toilette stiess der spätere Täter Ibrahim in der Küche auf ein Schinkenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge. Als er zurückkehrte, zerrte er seine Frau gegen ihren Willen ins Kinderzimmer. Dort begann für die Frau ein erbitterter Überlebenskampf. Gemäss Anklageschrift richtete der Täter das Messer gegen das Opfer, welches sich wehrte und sich dabei Schnittverletzungen zuzog. Im Laufe des Kampfes sei es dem Täter gelungen, seiner Frau den Hals mit sämtlichen Adern und Venen zu durchtrennen.

Täter spricht von Ehrenmord

«Fast ein Abtrennen des Kopfes», sei es gewesen, so die Anklageschrift. Der Tod trat rasch ein. Nach der Tat wusch sich Ibrahim im Badezimmer Hände und Gesicht, begab sich ins Wohnzimmer zu seinen Kinder und rauchte eine Zigarette.

Als der Bruder des Opfers in die Wohnung zurückkehrte, wies ihn der Täter an, die Polizei anzurufen. Ibrahim wartete geduldig auf die Gesetzeshüter und liess sich widerstandslos festnehmen. Er gab den Sachverhalt der ihm vorgeworfenen Tötung im Wesentlichen zu und bezeichnete seine Tat als «Ehrenmord». Er will von zwei Onkeln den Auftrag dazu erhalten haben. Letzlich will er aber niemanden getötet sondern lediglich seine Ehre gerettet haben.

Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten ergab, dass der Beschuldigte unter keiner psychiatrischen Störung oder Abhängigkeit von Suchtstoffen leide und bei ihm keine affektbedingte tiefgreifende Bewusstseinsstörung vorliege. Er gilt als voll schuldfähig.

Wie es soweit kam

Opfer Akilah und Täter Ibrahim kannten sich aufgrund ihres Cousin-Cousine-Verhältnisses. Die Eltern der beiden und ihre gemeinsame Grossmutter einigten sich in Syrien darauf, dass der gut 17 Jahre ältere Beschuldigte und das Opfer heiraten werden. Der Mann habe sich zwar angeblich gewehrt, sich dann aber doch der Tradition gefügt. 2005 beantragte Ibrahim unter falschem Namen in Griechenland Asyl.

Im Sommer 2008 reiste die etwas über 15 Jahre alte Akilah nach Griechenland, wo die Hochzeit gefeiert wurde. 2009 und 2011 kamen die gemeinsamen Söhne in Griechenland zur Welt.

Im August 2011 gelangte Akilah mit ihren Söhnen per Flugzeug nach Athen und einen Tag später mit einem Schlepper in die Schweiz. Ibrahim schaffte eine angeblich gleichzeitig geplante, eigene Ausreise nicht.

Akilah wurde in einem Asylheim in Malters und später in Hitzkrich einquartiert. Während sie angeblich über das Ausbleiben ihres Mannes enttäuscht gewesen sein soll, änderte sich dies im Laufe des Jahres 2013. Sie lernte im Asylheim einen Syrer kennen, zu welchem sie ein Liebesverhältnis entwickelte. Am ersten eigenen Wohnort in Horw sei sie immer besser zurechtgekommen und habe auch Zugang zu in der Schweiz lebenden Verwandten gefunden. Sie habe jedenfalls nicht mehr gewollt, dass ihr Mann einreise.

Im November 2013 reiste Ibrahim mit Hilfe eines Schleppers von Rom her mit gefälschten Papieren in die Schweiz ein. Er setzte sich früh zu Verwandten ab und suchte umgehend Kontakt zu seiner Frau. Dabei soll es auch zu angeblich einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sein. Dennoch habe Akilah Ibrahim gegenüber gesagt, sie wolle sich scheiden lassen, ohne einen genauen Grund zu nennen.

Über Drittpersonen erfuhr der Beschuldigte anfangs Dezember 2013 von der Beziehung seiner Frau zu einem anderen Mann. Es folgte eine schwierige Zeit mit Drohungen, Gewalt und gar einem Hausverbot.

Ibrahim bestand darauf, dass im Falle einer Trennung die Kinder bei ihm bleiben müssten. Akilah wurde ferner erneut schwanger – Mitte Januar liess sie im Kantonsspital abtreiben, wobei unsicher war und nicht überprüft wurde, ob das Kind von ihrem Mann oder ihrem Freund stammte.

Akilah stand unter Druck seitens des Beschuldigten, der Verwandten, aber auch ihres Freundes und musste für sich und ihre Kinder eine Lösung finden. Sie ging auf die Forderungen von Ibrahim ein und zog ohne ihre Kinder auf Vermittlung einer Caritasbetreuerin zu ihrem Onkel nach Kriens.

Ibrahim soll mit der Betreuung der Kinder überfordert gewesen sein und die Kinder hätten ihre Mutter vermisst. Im Januar besuchte er ein- bis zweimal mit den Kindern seine Frau, wobei der Onkel und dessen Frau jeweils anwesend waren. Die Begegnungen sollen kühl verlaufen sein, heisst es in der Anklage.

* Zum Schutz der Betroffenen wurden die Namen geändert. Es handelt sich um zufällig gewählte arabische Vornamen.

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