Entschied des Bundesgerichts

Ex-Kantonsrätin Heidi Joos erhält ein bisschen recht

Heidi Joos hatte im Juni 2020 an einer Corona-Demo teilgenommen und wurde verhaftet.

Die ehemalige Kantonsrätin Heidi Joos wurde 2020 bei einer Demonstration in Luzern verhaftet und 20 Stunden festgehalten. Dagegen hat sie sich gewehrt. Nun hat das Bundesgericht seine Entscheidung vorgelegt.

Das Bundesgericht hat am Donnerstag seinen Entscheid in der Causa Joos publiziert. Die ehemalige Kantonsrätin hatte im Juni 2020 an einer Corona-Demonstration teilgenommen und sich einer Polizeikontrolle verweigert. Deshalb wurde sie verhaftet und rund 20 Stunden festgehalten. Dabei hatte die Luzerner Polizei die 65-Jährige einer Leibesvisitation unterzogen.

Heidi Joos zeigte die Polizei auch wegen Amtsmissbrauchs und Freiheitsberaubung an. Sie argumentierte mit mehrfacher Verletzung der Menschenrechtskonvention.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hatte das Strafverfahren gegen ursprünglich sechs Polizistinnen mangels Tatverdacht im Dezember 2020 eingestellt. Die anschliessende Beschwerde von Joos gegen das Urteil der Staatanwaltschaft wies das Kantonsgericht ab.

Dies geht nun aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Joos war nie «völlig nackt»

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Joos nun in zwei Punkten gutgeheissen. Denn einige Zusammenhänge sind nicht ganz klar.

Bei der Leibesvisitation musste Joos sich komplett abziehen. Die Polizei meinte, sie sei nie völlig nackt gewesen, da die Visitation des Ober- und Unterkörper separat durchgeführt wurde. Aber das Bundesgericht hat infrage gestellt, ob sie nicht einfach ihre Unterwäsche hätte anbehalten können.

Auch fragwürdig erachtet das Bundesgericht, dass Joos die ganze Nacht über festgehalten worden war. Sie hätte am nächsten Morgen zur Befragung erscheinen können. Die Festnahme war dennoch rechtmässig, da sie sich der Kontrolle durch die Polizei verweigert hatte und die Polizisten «Arschloch» genannt hatte.

Verwendete Quellen
  • Gerichtsurteil des Bundesgerichts
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3 Kommentare
  • Profilfoto von schaltjahr
    schaltjahr, 10.06.2022, 15:51 Uhr

    Erneut musste ein Fall aus Luzern bis ans Bundesgericht gezogen werden, bis er unabhängig Angeschaut wurde und die zuständigen Luzerner Instanzen in den Senkel gestellt wurden. Zumindest in zwei, der drei zu beurteilenden Punkten.
    Dies wirft, einmal mehr, kein gutes Licht auf die Luzerner Justiz und deren unparteiliches Urteilen.
    Es fragt sich schon, wieso das immer wieder Vorkommt und es keine Verbesserungen bei der Fallbehandlung gibt.

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  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 10.06.2022, 11:38 Uhr

    Wirklich sehr fragwürdig und unverhältnismässig wie gegen Sie, Frau Joos, vorgegangen wurde. Mein Respekt für die Durchsetzung Ihrer Rechte und weiterhin viel Geduld mit den Behörden.

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    • Profilfoto von Ernst Ritter
      Ernst Ritter, 15.07.2022, 13:49 Uhr

      Schon traurig wie sich eine ehmalige Politikerin aufführt und dann noch ein Sondersetting besansprucht. Wo sind wir eigentlich?

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