Mit dem OK des Heiligen Stuhls

Der Luzerner Regierungsrat ist jetzt etwas weniger Papst

Bischof Felix Gmür zu Besuch bei Bildungs- und Kulturdirektor Armin Hartmann, umrahmt von Generalvikar Markus Thürig (links) und Marco Castellaneta, Leiter Dienststelle Kultur (rechts). (Bild: ZVG)

Freiwillig verzichtet der Kanton Luzern auf einen Teil seiner Päpstlichen Privilegien: Nur noch vier Wahlrechte liegen in seinen Händen.

Es ist ein komplexes, über Jahrhunderte hinweg gewachsener völkerrechtlicher Akt zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Staat Luzern – die so genannten Päpstlichen Privilegien. Diese geben dem Luzerner Regierungsrat das Recht – «ein nichtübertragbares Privileg ad personam» –, gewisse Wahlrechte bei der Besetzung von Pfarrstellen wahrzunehmen.

«Vor dem Hintergrund sozialer und religiöser Entwicklungen der letzten Jahre», wie der Kanton schreibt, habe man sich entschlossen, gewisse Päpstliche Privilegien zurückzugeben.

Es geht dabei um das Wahlrecht von rund 20 Pfarrstellen auf Kantonsgebiet. Damit verbleiben nur noch vier Wahlrechte bei der Luzerner Regierung: Diejenige der Kollegialstifte St. Michael in Beromünster und St. Leodegar in Luzern, der Jesuitenkirche sowie des Klosters St. Urban.

Auch Missbrauchsfälle angesprochen

Im Rahmen dieses Austausches kamen auch die Missbrauchsfälle innerhalb der Katholischen Kirche zur Sprache. Bildungs- und Kulturdirektor Armin Hartmann forderte Bischof Felix Gmür auf, die Fälle lückenlos aufzuarbeiten und die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen.

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