Staatsanwaltschaft Zug verurteilt Spanier

Nach Streit vor einer Beiz rastete 40-Jähriger in Cham aus

Die Faustschläge des Mannes hatten mehrere Knochenbrüche im Gesicht seines Kontrahenten zur Folge (Symbolbild: Pixabay)

In einer Dezembernacht im Jahr 2017 kam es in Cham zu einer wüsten Auseinandersetzung. Sie endete mit einem Schädel- und einem Nasenbeinbruch. Das Opfer hatte den Verursacher zuvor mit einer Flasche attackiert. Trotzdem wird Letzterer nun verurteilt.

Wer angegriffen wird, darf sich wehren. Daher mag es im ersten Moment verwundern, dass die Zuger Staatsanwaltschaft einen Spanier wegen Körperverletzung verurteilt.

Zugetragen hat es sich folgendermassen: Es war gegen 2 Uhr morgens im Dezember 2017, als sich die beiden Männer vor einer Beiz in Cham stritten. Das spätere Opfer war auf den 40-jährigen Spanier zugegangen, weil dieser zuvor mit einer anderen Person aneinandergeraten war.

Das Ganze eskalierte relativ schnell. Nach einem gegenseitigen Geschubse griff das spätere Opfer zu einer Glasflasche und begann damit auf den Spanier einzuschlagen. Dem Angegriffenen gelang es zwar, den Schlag mit dem Arm abzuwehren. Nachdem aber beide Streithähne durch die Rangelei zu Boden gegangen waren, sah der Spanier rot.

Wie oft er zuschlug, ist unklar

Er richtete sich rasch wieder auf und schlug mit der Faust zwei Mal mit voller Wucht ins Gesicht seines Kontrahenten. Und hörte nicht damit auf. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er ihn danach noch bis zu sechs weitere Male ins Gesicht schlug.

Das Resultat war verheerend. Der Mann erlitt eine Mittelgesichtsfraktur sowie einen Schädel- und Nasenbeinbruch. Er musste operiert werden und war erst drei Wochen später wieder arbeitsfähig. Nur wenige Stunden nach dem Vorfall wurde der Spanier verhaftet.

Was der Hintergrund des Streits war, ist nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft geht jedenfalls davon aus, dass der Spanier wusste, dass sein Kontrahent betrunken war. Und auch, dass er ihn mit seinen Schlägen erheblich verletzen würde. Sie verurteilt ihn daher wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse.

Sofort fällig werden 2000 Franken Busse

Die Geldstrafe von rund 12'000 Franken (150 Tagessätze à 80 Franken unter Anrechnung einer eintägigen Haft) muss der Mann bezahlen, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren etwas Ähnliches zuschulden kommen lässt. Sofort fällig werden 2000 Franken Busse sowie Gebühren und Anwaltskosten in der Höhe von 1720 Franken.

Wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht, hat der Spanier zudem zugesagt, für Schadenersatz in noch unbekannter Höhe aufzukommen.

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