Luzern: Beschuldigter hält Therapien für nervig

Messerattacke auf Partnerin – 6,5 Jahre Freiheitsstrafe gefordert

Der Mann stach viermal auf seine Partnerin ein. (Symbolbild: Adobe Stock)

Am Donnerstagmorgen fand am Luzerner Kriminalgericht die Verhandlung über einen 26-jährigen Eritreer statt, der im Juni 2017 mehrmals auf die Mutter seiner Tochter einstach.

Der Beschuldigte wurde am Donnerstagmorgen in Begleitung zweier Polizisten ins Luzerner Kriminalgericht eskortiert. Der Verhandlung liegt ein Fall von 2017 zugrunde. Damals soll der heute 26-jährige Eritreer nach einem Streit viermal mit einem Küchenmesser auf seine Freundin eingestochen haben. Das, nachdem er gemäss Anklageschrift zuvor mehrmals auf sie eingeschlagen hatte. Am Tatort – in der Wohnung der Frau – anwesend war auch die damals sechs Monate alte Tochter der beiden.

Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, habe der Mann vor Gericht zugegeben, auf die Frau eingestochen zu haben. «Ich wollte sie aber nicht töten, ich war wütend und hatte einen schlechten Tag», soll er mittels eines Übersetzers gesagt haben.

Zur ersten Eskalation sei es am Morgen des Tattages in der Wohnung des Mannes gekommen. Da habe sich die Frau im Badezimmer eingeschlossen, woraufhin der Mann die Türe eintrat. Später soll er ihr 300 Franken gegeben haben, damit sie Lebensmittel einkaufen konnte. Er verliess die Wohnung, um einen Freund zu besuchen. Als er zurück kam, sei die Frau weg gewesen. Er fuhr nach Ruswil zur Wohnung der Frau, wo die Situation vollständig eskalierte (zentralplus berichtete).

Der Beschuldigte leidet an Schizophrenie

Seinen Ausraster begründete der Beschuldigte vor Gericht damit, dass er wütend geworden war, weil die Frau nicht einkaufen ging. Sie habe ihn dann in der Wohnung gestossen und beschimpft, worauf er zuerst zugeschlagen und dann mit einem Küchenmesser zugestochen habe. Die Zeitung zitiert seine Entschuldigung wie folgt: «Ich wollte das nicht tun. Es tut mir leid.»

Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten von März 2020 soll dem Beschuldigten Schizophrenie und einhergehend eine leicht verminderte Schuldfähigkeit attestieren. Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren. Die Strafe soll aufgeschoben und eine stationäre Massnahme angeordnet werden. Ausserdem forderte sie, dass der Mann zwölf Jahre des Landes zu verweisen sei.

Verteidigung hält Landesverweis für kontraproduktiv

Die Verteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Jedoch für versuchten Eventualvorsatz. Der Beschuldigte hätte keine Absicht gehabt, das Opfer zu töten, sondern hätte seine Rage nicht kontrollieren können. Im Nachhinein sei ihm die Schwere seiner Tat bewusst geworden.

Weiter plädierte die Verteidigung darauf, dass von einer stationären Massnahme abzusehen sei, da diese kein Resultat bringen würde. Die Krankheit müsse medikamentös behandelt werden. Aus diesem Grund sei auch von einem Landesverweis abzusehen, da die Behandlung mit Medikamenten in Eritrea unwahrscheinlich sei.

Täter empfindet Therapie als unnötig

Eine Therapie hält der Beschuldigte für unnötig, die Gespräche seien nervig. Die verabreichten Medikamente täten ihm aber gut, zitiert die Zeitung. Der Beschuldigte sei der Meinung, dass er mit dem Opfer wieder zusammenkommen würde. Schliesslich sei er für den Unterhalt der Frau und der gemeinsamen Tochter verantwortlich. Dies dürfte sich aber als ausgeschlossen erweisen.

Die Vertreterin der Privatklägerin meinte gemäss der «Luzerner Zeitung» dazu: «Meine Mandantin hat Angst vor dem Mann. Er ist mit massiver Gewalt vorgegangen und hat ihren Tod gewollt. Sie nimmt seine Anrufe nur entgegen, weil sie sich verpflichtet fühlt, ihm mitzuteilen, wie es der Tochter geht.»

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