Sparmassnahmen sind in der Öffentlichkeit tabu

Maulkorb für Luzerner Polizeikader

Regierungsrat Paul Winiker und Polizeikommandant Adi Achermann.

(Bild: les)
Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker hat eine Weisung herausgegeben: Über die Sparmassnahmen der Luzerner Regierung darf nur noch vor Kantonsräten, jedoch nicht in der Öffentlichkeit geredet werden.

Für Oberstaatsanwalt Daniel Burri und Polizeikommandant Adi Achermann sei klar, dass die Sparmassnahmen der Regierung in ihren Bereichen alarmierend seien. Sagen dürfen Sie dies in der Öffentlichkeit aber nicht mehr, berichtet die «Luzerner Zeitung» (LZ) heute.

«Soll die Öffentlichkeit vor einer Kantonsratssession über ein brisantes Thema möglichst wenig erfahren, verweisen Politiker oft auf das Kommissionsgeheimnis», wird im Bericht weiter geschrieben. Das gilt nun offenbar auch für die aktuellen Pläne der Regierung, 2018 im Polizei­wesen und bei der Strafverfolgung zu sparen (zentralplus berichtete).

Situation «prekär»

Um die Auswirkungen dieses Abbaus im Umfang von 1,7 Millionen auf ihre Organisationen darzulegen, seien Oberstaatsanwalt Daniel Burri und Polizeikommandant Adi Achermann letzte Woche an die Sitzung der kantonsrätlichen Justiz- und Sicherheitskom­mission (JSK) eingeladen worden. Laut Parlamentariern hätten sowohl Burri als auch Achermann von einer «prekären, alarmierenden Situation» gesprochen.

Was dies im Alltag eines Polizisten oder Staatsanwalts oder welche konkreten Auswirkungen die Sparmassnahmen auf die Bevölkerung haben – darüber dürften die beiden nicht sprechen. «Sie wurden vom Justiz- und Sicherheitsdepartement angewiesen, keine Stellung zu nehmen», heisst es. Burri und Achermann erhielten also Maulkörbe.

Winiker: Es wäre ein Regelverstoss

Für Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker sei «ganz klar», dass sich die beiden Chefbeamten öffentlich nicht über ihre Auftritte in der JSK äussern dürfen – aufgrund des Kommissionsgeheimnisses. Burri und Achermann würden sonst das Sitzungs- und Amtsgeheimnis verletzen, aber auch die Treuepflicht. «Das hätte straf- und personalrechtliche Konsequenzen», sagt der SVP-Regierungsrat zur LZ. Dazu komme: Die Kommunikation zum Aufgaben- und Finanzplan sowie allfälligen Konsequenzen daraus sei «Sache des Regierungsrats».

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