Ein Luzerner Hotel hat insgesamt 120'000 Franken der geschuldeten Zinsen nicht an den Pächter überwiesen. Das Unternehmen nennt eine offene Schuld als Grund. Die Sache landete vor Bundesgericht, welches die Beschwerdeführerin nun zurückpfiff.
Ein Hotel, das sich im Kanton Luzern befindet, weigerte sich, Pacht- und Parkplatzmietzinsen von knapp 120'000 Franken zu zahlen. Der Grund, den die Pächterin nennt: Die Gegenseite schulde ihr ebendiesen Betrag. Anders sieht das die Verpächterin, und weist den Vorwurf von sich, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.
Konkret gab die Pächterin an, dass die verantwortliche Immobilienfirma vergebene Aufträge hätte bezahlen müssen, dies insbesondere bei der Wartung und Reparatur der IT-Anlage.
Bundesgericht entscheidet gemäss Vorinstanzen
Das Bezirksgericht Willisau sowie das Luzerner Kantonsgericht waren anderer Meinung, weshalb die Hotelbetreiber sich ans Bundesgericht wandten. Dieses hat nun ein Urteil verkündet. So sei die Argumentation für eine Beschwerde der Hotelbetreiber nicht hinreichen begründet.
Insgesamt erhebe die Beschwerdeführerin keine stichhaltige, hinreichend begründete Rüge, liest man im Bundesgerichtsurteil.
So muss nun die Pächterin dem Immobilienunternehmen neben den geschuldeten 120'000 Franken gleich noch eine Entschädigung der Verfahrenskosten über 6000 Franken sowie die Gerichtskosten von 5000 Franken zahlen.
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