Umstrittener Hausarzt zieht vor Bundesgericht

Luzerner Corona-Skeptiker Heisler akzeptiert Berufsverbot nicht

Dem Ebiker Corona-Skeptiker Heisler wurde im Frühling die Berufserlaubnis als Arzt entzogen. Jetzt zieht er das Urteil vors Bundesgericht. (Bild: Screenshot SRF)

Der Ebiker Hausarzt und Corona-Skeptiker Andreas Heisler macht abermals von sich reden. Vergangene Woche hat er zusammen mit Gesinnungsgenossen Strafanzeige gegen die Task-Force des Bundes gestellt. Jetzt wurde bekannt, dass Heisler wegen des Enzugs seiner Berufserlaubnis vor Bundesgericht zieht.

Sie machen aus ihrer Überzeugung keinen Hehl. Sie sind gegen Masken, Impfungen und den Staat. Sie zweifeln die Gefährlichkeit des Corona-Virus an. Bei Demos sorgens sie immer wieder für Unruhe – auch in der Zentralschweiz. Mitten unter ihnen ist der corona-skeptische Hausarzt Andreas Heisler aus Ebikon (Luzern). Er gilt als prominenter Kopf der Corona-Skeptiker-Szene, ist regelmässiger Redner an Corona-Demos.

Immer wieder hat der massnahmenkritische Mediziner in der Vergangenheit wegen seiner fragwürdigen Praktiken für Wirbel gesorgt. Das hat den Mediziner nicht zuletzt seine Zulassung gekostet. Akzeptieren will er das aber nicht.

Corona-Skeptiker-Arzt akzeptiert Urteil des Luzerner Kantonsgerichts nicht

Die Vorwürfe an Heisler wiegen schwer. So soll er bei der Behandlung von Patienten in seiner Hausarzt-Praxis während der Corona-Pandemie keine Maske getragen haben. Und zudem auf schriftliche Anfrage Maskendispense ausgestellt haben, ohne die betreffenden Patienten je gesehen zu haben. Der Fall Heisler landete vor Gericht. Im Februar 2021 wurde Heiser vom Luzerner Kantonsarzt die Berufserlaubnis entzogen.

Der Corona-Skeptiker zieht nun das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts wegen des vorsorglichen Entzugs seiner Berufsausübungsbewilligung durch die kantonale Dienststelle Gesundheit und Sport weiter, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Somit landet der Fall vor dem Bundesgericht.

Die Argumente mit denen der corona-skeptische Arzt gegen des Entscheid des Kantonsgericht vorgehen will, sind bisher nicht bekannt. Heislers Anwalt nimmt dazu keine Stellung. Heisler wird vor Bundesgericht erklären müssen, warum er für seine Ebiker Praxis zwar ein Corona-Schutzkonzept einreichte, sich aber nicht daran hielt. Ein anderer Vorwurf lautet, dass sich Heisler, nachdem im Januar eine einwöchige Schliessung seiner Praxis angeordnet wurde, nicht daran hielt, wie die Polizei damals feststellte.

Staatsanwaltschaft bestätigt Strafanzeige gegen Bund

Zuletzt hatten die Mitstreiter von Heisler vergangene Woche für Furore gesorgt, als sie den Bund ins Visier genommen haben und gegen die Covid-19-Task-Force des Bundes Strafanzeige stellten (zentralplus berichtete). zentralplus liegt die besagte Strafanzeige vor, die auf den 12. Mai 2021 datiert ist und 94 Seiten umfasst.

Erst noch unbestägigt, bestätigt Christian Philipp, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, am Montag auf Anfrage von zentralplus, dass bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eine entsprechende Strafanzeige eingegangen ist. «Wie üblich wird diese Strafanzeige vorerst geprüft, um alsdann über das weitere Vorgehen zu befinden», sagt Philipp.

Vorwurf der «vorsätzlichen und erfolgreicher Schreckung der Bevölkerung»

Federführend für die Strafanzeige ist der Corona-Skeptiker-Verein «Corona Reset» mit Sitz in Emmenbrücke. In einer Mitteilung schreiben die Anzeigensteller, dass gegen Martin Ackermann, den Leiter der Task-Force und allenfalls weitere Tatbeteiligten «Strafanzeige wegen vorsätzlicher und erfolgreicher Schreckung der Bevölkerung eingereicht wird.

Als Anzeigeerstatter sind 13 Parteien gelistet – sowohl Vereine als auch Privatpersonen. Auch Heislers Vereinigung «Aletheia – Medizin und Wissenschaft für Verhältnismässigkeit», der rund 140 Mediziner angehören und dessen Gründer der Ebiker Arzt ist, war eine der Anzeigestellerinnen.

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