Leinenpflicht für Hunde

Ab dem 1. April 2014 gilt die Leinenpflicht für Hunde in Luzerner Wäldern. Diese Pflicht ist eine der wesentlichen Neuerungen des revidierten Jagdrechts. Zwischen 1. April und 31. Juli müssen Hunde im Wald und am Waldrand neu an die Leine genommen werden. Damit soll das Wild in der Hauptsetz- und Brutzeit besser geschützt werden. Bisher gab es Fälle, in denen freilaufende Hunde Wildtiere hetzten und töteten, teilte Dr. Otto Holzgang, Leiter der Abteilung Natur, Jagd und Fischerei der kantonalen Dienststelle lawa mit. Die Leinenpflicht gilt nicht für Diensthunde des Polizei- und Rettungswesens, Herdenschutz- sowie Jagdhunde im Einsatz. Weiterhin im Gesetz verankert sei, dass Hunde, die beim Reissen von Wild angetroffen werden, von berechtigten Personen erlegt werden können, so Holzgang.

Eine weitere Neuerung des revidierten Jagdgesetzes betritt die Treffsicherheit von Jägern. Neu wird ein jährlicher Nachweis der Treffsicherheit verlangt. Auch neu ist, dass die Dienststelle lawa den Zugang zu wildbiologisch sensiblen Gebieten einschränken kann. Mögliche Beispiele sind Grossanlässe wie Openair-Konzerte oder Orientierungsläufe.

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