Mehrfach vorbestraft

Zuger filmt Fünfjährige in Umkleide des Alpamare

Tatort Umkleide: Im Alpamare hat ein Zuger ein junges Mädchen gefilmt. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Ein mehrfach vorbestrafter Zuger musste vor dem Schwyzer Bezirksgericht Höfe antraben. Er hat im Alpamare ein junges Mädchen beim Umziehen gefilmt. Doch das war nicht der einzige Vorfall.

Als ein Vater und seine fünfjährige Tochter sich gerade in einer Umkleidekabine im Alpamare umziehen wollten, lugte ein Handy unter der Trennwand hervor. Ein Zuger filmte die beiden, wobei er sein Smartphone bewusst auf das Mädchen schwenkte. Für diese Tat stand der 34-Jährige vor dem Schwyzer Bezirksgericht Höfe, wie die «Südostschweiz» schreibt. Als Motiv gab der Beschuldigte an, dass er solche Aufnahmen unter Alkoholeinfluss machte, um sich einen «Kick» zu holen. Bei einer nachträglichen Hausdurchsuchung fand die Polizei zudem pornografisches Material auf seinem Laptop. Die Staatsanwältin forderte ein lebenslängliches Kontaktverbot zu Minderjährigen.

Das war jedoch nicht der einzige Vorfall dieser Art, wie die Zeitung weiter schreibt. Im Sommer 2021 versuchte er in der «Mall of Switzerland» in Ebikon, einer jungen Frau unter den Rock zu filmen. Aufgeflogen war er, da er dabei aus Versehen ihren Oberschenkel berührte. Danach lieferte er sich ein «Scharmützel» mit den herbeigerufenen Polizeikräften. Wegen dieses Tages musste er sich wegen «versuchter Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs» und «Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte» verantworten. Hinzu käme gemäss Anklageschrift das Fahren eines Autos, obwohl die Polizei ihm seinen Lehrfahrschein abgenommen hatte.

Der Täter zeigte sich geständig und gab an, dass er all dies jeweils unter Alkoholeinfluss tat. Er habe jüngst aus eigenem Antrieb Kliniken besucht, um seine Sucht in den Griff zu kriegen. Das Gericht sprach ihn in allen Punkten schuldig und sprach eine bedingte, neunmonatige Freiheitsstrafe aus. Der Zuger muss also nur ins Gefängnis, wenn er sich innert fünf Jahren wieder etwas zuschulden kommen lässt. Wie die Zeitung weiter schreibt, gaben die Richter dem beantragten Kontaktverbot zu Minderjährigen statt. Und er muss die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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