Briefkastenbrandstifter zerstörte Abstimmungscouverts

Nagelbrett auf Schweizerhofquai: So ging der Fall aus

Der Mann, der auf dem Schweizerhofquai ein Nagelbrett auf die Strasse legte, ist inzwischen verurteilt worden. (Bild: ber)

Ein Mann hat im November in der Stadt Luzern vier Briefkästen angezündet und ein Nagelbrett beim Schweizerhofquai auf die Strasse gelegt. Jetzt wurde er bestraft.

Was hatte den 28-jährigen Mann aus Sierra Leone nur geritten? Ende November 2021 hat er ein selbstgemachtes Nagelbrett beim Schweizerhofquai in Luzern auf die Strasse gelegt. Passanten hatten ihn beobachtet und das gefährliche Verkehrshindernis umgehend entfernt. Ein schlimmer Unfall konnte so verhindert werden (zentralplus berichtete).

Der Mann kam nicht weit: Die Polizei erwischte ihn am Schwanenplatz. Es scheint noch offen zu sein, ob der Mann mit dem Nagelbrett allenfalls einen Unfall provozieren wollte. Und ob er in Kauf nahm, dass sich unbeteiligte Autofahrer dabei verletzen.

Abstimmungscouverts wurden beschädigt

Die Ermittlungen brachten ans Licht, dass der Mann vor dem seltsamen Zwischenfall mit dem Nagelbrett insgesamt vier Briefkästen in Brand gesetzt hatte. Ausgerechnet vor dem Abstimmungssonntag hatte er die Kästen an der Morgarten-, Obergrundstrasse, am Hirschengraben und an der Bahnhofstrasse angezündet – und damit rund 150 Briefe beschädigt, darunter auch Abstimmungscouverts (zentralplus berichtete).

Abgestimmt wurde eine Woche danach über die Pflege- und die Justizinitiative sowie über die Änderung des Covid-19-Gesetzes. Der Mann ist inzwischen von der Staatsanwaltschaft Luzern verurteilt worden. Gemäss Sprecher Simon Kopp erging ein Strafbefehl und der Mann wurde mit einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 100 Franken bestraft. Zusätzlich muss er Gebühren in der Höhe von 2200 Franken bezahlen.

Störung des öffentlichen Verkehrs

Mit seinen Taten hat der Mann eine Reihe von Straftatbeständen erfüllt. So etwa Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen. Weiter wird er wegen mehrfacher Sachbeschädigung, Störung des öffentlichen Verkehrs, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Trunkenheit verurteilt.

Letzteres ist der einzige Hinweis auf das Motiv der Taten. Zu den Beweggründen ist darüber hinaus im rechtskräftigen Strafbefehl gemäss Simon Kopp nichts zu erfahren.

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