Grausamer Vorfall in Luzern

Mann vergewaltigte Vermieterin und neunjährige Tochter

Blick in den Gerichtssaal des Kriminalgerichts Luzern. (Bild: zvg)

Ein Mann wurde 2020 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er seine Vermieterin in Luzern vergewaltigt hatte. Wie ein neues Verfahren zeigt, wurde auch ihre Tochter zum Opfer.

Ein Mann zog 2017 als Untermieter in die Wohnung einer Frau in Luzern ein. Die beiden wurden ein Paar. Doch wie «20 Minuten» berichtet, vergewaltigte der heute 30-jährige Beschuldigte sowohl die Mutter als auch ihre neunjährige Tochter viele Male.

Bereits im Jahr 2020 wurde er daher wegen mehrfacher Vergewaltigung der Mutter zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Jetzt erhöht sich seine Freiheitsstrafe um weitere neun Jahre und sechs Monate wegen 34 nachgewiesenen Vergewaltigungen an dem Kind.

Drohte das Kind und die Mutter umzubringen

Als der Mann einzog war die Tochter von Sonntagabend bis Mittwoch in der Wohnung der Mutter. Eines Abends habe er das Kind aufgefordert, sich auszuziehen und das Mädchen anschliessend vergewaltigt. Gemäss Urteil habe das Kind ihm deutlich gemacht, welche Schmerzen er ihm zufügt, berichtet «20 Minuten».

Anschliessend habe er das Mädchen einmal pro Woche vergewaltigt, meist, wenn die Mutter arbeiten oder die Wohnung leer war. Später wurden es zwei bis dreimal pro Woche. Auch zu je einem Übergriff in einem Keller, einem Auto und einem Hotel sei es gekommen. Der Mann drohte dem Kind, sie und ihre Mutter umzubringen, wenn sie ihm nicht gehorche.

Schliesslich vertraute sich das Mädchen einer Lehrperson an, wie die Zeitung schreibt. Im Juli 2020 ging dann eine Strafanzeige bei der Luzerner Polizei ein. Zu diesem Zeitpunkt sass der Mann bereits wegen der mehrfachen Vergewaltigung der Mutter im Gefängnis. Im Verhör stritt der Mann die Vergewaltigung des Kindes ab. Er gab an, die Mutter habe ihre Tochter beeinflusst, weil sie ihn 2018 hinausgeschmissen habe.

Seine Strafe erhöht sich

Das Gericht sieht das anders. Auch weil er bereits in seinem Heimatland Portugal im Jahr 2010 drei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen «strafverschärfender Vergewaltigung» erhalten habe, schreibt «20 Minuten».

Das Gericht verurteilte ihn zu weiteren neun Jahren und sechs Monaten. Da er sich einer stationären Massnahme unterziehen muss, wird der Vollzug der Freiheitsstrafe aufgeschoben. Zudem wurde der Landesverweis von zehn auf 15 Jahre erhöht. Weiterhin muss er der Privatklägerin 20’000 Franken plus Zinsen als Genugtuung bezahlen. Dazu kommen rund 40’000 Franken Verfahrenskosten. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. 

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