Luzernerin geht auf dubiose Deals ein

Kein Wohnmobil, dafür eine Strafe wegen Geldwäscherei

Statt eines gratis Wohnmobils herielt die Frau einen Strafbefehl (Symbolbild). (Bild: Symbolbild: Unsplash)

Eine Luzernerin wollte ein Wohnmobil kaufen und stösst im Internet auf einen dubiosen Deal. Nun wurde sie wegen Geldwäscherei verurteilt.

Eigentlich hätte die Frau nur ein Wohnmobil kaufen wollen. Im Internet suchte sie nach Angeboten und stiess auf ein Inserat, welches ein Fahrzeug anpries, das sogar gratis abzugeben sei. Als die Luzernerin den Käufer kontaktierte, hiess es, das Wohnmobils sei bereits vergeben. Man bot ihr aber 50'000 Franken an, um ein anderes Fahrzeug zu suchen, wie «20 Minuten» schreibt.

Sie müsse dafür allerdings ebenfalls einige Zahlungen tätigen. So sei sie gemäss einem Strafbefehl von einer unbekannten Person dazu aufgefordert, zwischen dem 18. November 2022 und dem 30. Juni 2023 in 38 Transaktionen insgesamt über 30'000 Franken zu überweisen. Ausserdem musste sie ihre eigenen Kontoverbindungen angeben, um die versprochenen 50'000 Franken zu erhalten.

«Hätte davon ausgehen müssen, das Geld von Straftaten stammt»

Diese erhielt sie jedoch nie. Stattdessen gingen auf dem Konto der Frau zwei Zahlungen ein, einmal von 750 Franken und einmal von 660 Franken. Die Luzernerin überwies das Geld weiter auf zwei belgische Konten. Die Männer, die die Zahlungen getätigt hatten, wollten scheinbar im Internet Mobiltelefone kaufen. Als Zielkonto sei ihnen das Konto der Luzernerin genannt worden. Die Frau habe sich scheinbar keine Gedanken über die Herkunft des Geldes gemacht. Wie die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl schreibt, hätte sie aber davon ausgehen müssen, «dass die Gelder aus einer Straftat herrühren.» Bei den Zahlungsinfos und bei den Empfängern habe es Hinweise darauf gegeben, dass etwas nicht stimmte.

«Durch ihr Verhalten trug sie wissentlich und willentlich dazu bei, Handlungen vorzunehmen, die geeignet waren, die Herkunft des Geldes zu verschleiern.» Daher wurde die Luzernerin nun per Strafbefehl wegen Geldwäscherei zu einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je 80 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Zudem muss sie eine Busse von 100 und die Verfahrensgebühren von 500 Franken zahlen.

Verwendete Quellen
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