Luzerner Kriminalgericht

Hammer-Mörder zu neun Jahren Haft verurteilt

Hier am Kriminalgericht Luzern wurde der Täter verurteilt. (Bild: ber)

In Luzern fand ein grausamer Mord mit einem Hammer statt. Das Kriminalgericht Luzern hat den jungen Täter jetzt zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Er geht in Berufung.

Ein 25-Jähriger hat im Oktober 2018 seinen Mitbewohner in einer Luzerner Pension mit einem Hammer getötet. Er war dafür zunächst auf dessen Balkon geschlichen und als der 64-jährige Mitbewohner das Zimmer betrat und zum Balkon lief, schlug der Täter mit dem Hammer zu. Von den Schlägen auf den Hinterkopf erlitt das Opfer einen offenen Schädelbruch. Zwei weitere Mitbewohner fanden den Verletzten wenig später, kurz zuvor war ihnen der Täter auf dem Gang entgegengekommen.

Der Verletzte verstarb zwei Monate später im Kantonsspital Luzern. Laut dem Urteil des Kriminalgerichts Luzern, aus dem auch «20 Minuten» zitiert, habe der Täter einen enormen Hass auf den Mann gehabt. Er sah sein Opfer als «alt, hässlich, grusig und sinnlos» an. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten stellte fest, dass der Täter während der Tat an einer paranoiden Schizophrenie litt.

Das Kriminalgericht verurteilte den Mann zu neun Jahren Haft. Weiterhin ordnete es stationäre Massnahmen an. Gegen das Urteil wurde bereits Berufung angemeldet. Es ist daher noch nicht rechtskräftig.

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