Nachts um 2 Uhr zur Tat geschritten

Abfackeln nach dem Absacker – Gericht fällt Urteil

Durch den Brand entstand ein Sachschaden von mehreren zehntausend Franken. (Bild: Luzerner Polizei)

Ein 32-Jähriger zündete vor einem Jahr in Sörenberg ein Auto an. Nun wurde der Brandstifter verurteilt. Im Urteil zeichnet das Gericht ein Bild eines Mannes mit einem «erheblichen» Mass an krimineller Energie, aber auch einem starken Bedürfnis nach Aufmerksamkeit.

Mitten in der Nacht im Februar vergangenen Jahres geht auf einem Parkplatz in Sörenberg ein Jeep Cherokee in Flammen auf. Das Feuer greift auf weitere Autos über. Der Sachschaden bewegt sich im fünfstelligen Bereich. «Brandstifter ermittelt», vermeldet die Luzerner Polizei wenige Wochen später (zentralplus berichtete): Ein 32-Jähriger hatte die Autos angezündet. Nun wurde er verurteilt.

Wie es im Urteil des Luzerner Kriminalgerichts heisst, soll sich der Vorfall wie folgt abgespielt haben: Der Verurteilte – ein Deutscher, der in einem Restaurant in der Region arbeitete – ging nach Arbeitsschluss in eine Bar auf einen Absacker. Gegen 2 Uhr in der Nacht macht er sich auf den Heimweg. Dabei kam er an dem Parkplatz und den darauf abgestellten Autos vorbei.

Auto angezündet und dem Feuer zugeschaut

Zufällig wählt er ein Fahrzeug aus, ging davor in die Hocke und zündete mit einem Feuerzeug den Kühlergrill aus Kunststoff an. Wie es im Urteil weiter heisst, entfernte er sich vom Parkplatz, um dem Feuer aus der Entfernung zuzuschauen.

Dann ging er nach Hause und legte sich auf sein Bett. Dort hielt es ihn aber nicht lange. Nur wenige Minuten später ging er zurück zum brennenden Auto, welches mittlerweile in Vollbrand stand.

Er ging dann zurück in die Bar, wo er den Abend verbracht hatte und meldete den dort Anwesenden, dass auf dem Parkplatz ein Auto brenne. Diese alarmierten die Feuerwehr, woraufhin der Beschuldigte zurück zum brennenden Auto ging und den Feuerwehrleuten beim Löschen zuschaute, bis diese ihn zum Gehen aufforderten.

Für die Tat verurteilte ihn das Luzerner Kriminalgericht nun zu 18 Monaten Gefängnis, vollziehbar bei einer Probezeit von fünf Jahren sowie einer Busse von 1000 Franken. Ausserdem muss der Deutsche die Schweiz für sieben Jahre verlassen.

Brandstifter fühlte sich einsam

Wie das Gericht in seinem Urteil schreibt, habe der Beschuldigte gewollt (oder zumindest in Kauf genommen), dass das Auto abbrennt, wenn er den Kühlergrill anzündet. Er habe eine «erhebliche» kriminelle Energie gezeigt, die sich auch darin äusserte, dass er, nachdem er gesehen hatte, wie sich das Feuer am Auto ausbreitet, dieses sich selbst überlassen und sogar zugeschaut habe.

Der Beschuldigte gab die Brandstiftung zu und zeigte Reue. Daher kämen leicht strafmildernde Umstände zum Zug, so das Gericht. Gegenüber diesem gab der Deutsche als Beweggründe an, er habe aus «Dummheit» gehandelt. Ausserdem sei er angetrunken gewesen und habe sich – soeben erst in Sörenberg angekommen – einsam gefühlt und nach Aufmerksamkeit gesucht. Ein Psychiater attestierte ihm denn auch eine «verminderte Steuerungsfähigkeit, da er nicht in der Lage gewesen sei, den Tatimpuls zu unterdrücken», wie das Gericht schreibt.

Der Arzt empfahl denn auch eine Therapie, wovon das Gericht aber absah, da der Deutsche die Schweiz mittlerweile ohnehin verlassen hat.

Verwendete Quellen
  • Urteil des Kriminalgerichts Luzern
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